A
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist die Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie beträgt 25 Prozent, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ihre Bank führt die Steuer in der Regel direkt ab, sodass die Erträge damit meist abgegolten sind. Erträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags sind steuerfrei; mit einem Freistellungsauftrag behält die Bank dafür gar nicht erst Steuer ein. Ob sich im Einzelfall eine Günstigerprüfung lohnt, lassen Sie bitte von einer Steuerberatung prüfen.
Siehe auch: Sparerpauschbetrag, Freistellungsauftrag, Vorabpauschale
Mehr im Ratgeber zu Abgeltungsteuer
Abstrakte Verweisung
Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, nach der der Versicherer Sie auf einen anderen, vergleichbaren Beruf verweisen darf. Er kann dann die Leistung ablehnen, auch wenn Sie diesen Beruf gar nicht ausüben oder keine Stelle finden. Viele heutige Tarife verzichten auf diese Klausel. Achten Sie beim Vergleich darauf, ob der Vertrag einen solchen Verzicht ausdrücklich enthält.
Siehe auch: Berufsunfähigkeit, Nachversicherungsgarantie
Mehr im Ratgeber zu Abstrakte Verweisung
Aktivrente
Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Seit 2026 bleibt Arbeitslohn aus einer solchen Beschäftigung bis zu 2.000 Euro im Monat, also 24.000 Euro im Jahr, steuerfrei. Der Freibetrag gilt nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, nicht für Selbstständige. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht auf andere Monate übertragen. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, lassen Sie bitte von einer Steuerberatung prüfen.
Siehe auch: Regelaltersgrenze, Entgeltpunkte (Rentenpunkte)
Mehr im Ratgeber zu Aktivrente
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues staatlich gefördertes Produkt für die private Altersvorsorge, das mit dem Altersvorsorgereformgesetz ab 2027 eingeführt wird. Es kommt ohne Beitragsgarantie aus und legt das Geld zum Beispiel in Fonds an. Damit steigen die Ertragschancen, aber auch die Schwankungen. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt von Vertrag, Kosten und Förderung ab und sollte vorher durchgerechnet werden.
Siehe auch: Riester-Rente, ETF, Kostenquote (TER)
Mehr im Ratgeber zu Altersvorsorgedepot
Alterungsrückstellungen
Alterungsrückstellungen sind Rücklagen, die private Krankenversicherer aus einem Teil Ihrer Beiträge bilden, damit die Beiträge im Alter nicht so stark steigen. In jüngeren Jahren zahlen Sie dafür mehr, als Ihre Gesundheitskosten eigentlich erfordern. Zusätzlich erheben Versicherer in der Vollversicherung einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent, vom Jahr nach dem 21. Geburtstag bis zum Jahr, in dem Sie 60 werden. Diese Mittel werden im Alter eingesetzt, um Ihre Beiträge zu senken.
Siehe auch: Private Krankenversicherung (PKV), Beitragsrückerstattung, Selbstbeteiligung
Mehr im Ratgeber zu Alterungsrückstellungen
Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen ist ein Kredit mit gleichbleibender Monatsrate aus Zins und Tilgung. Am Anfang besteht die Rate überwiegend aus Zinsen. Mit jeder Zahlung sinkt die Restschuld, dadurch wird der Zinsanteil kleiner und der Tilgungsanteil größer. Das Annuitätendarlehen ist die übliche Form der Baufinanzierung. Wichtig für die Planung sind die Höhe der anfänglichen Tilgung, die Dauer der Sollzinsbindung und die Restschuld am Ende der Zinsbindung.
Siehe auch: Tilgung, Sollzinsbindung, Effektivzins
Mehr im Ratgeber zu Annuitätendarlehen
Anschlussfinanzierung
Die Anschlussfinanzierung ist ein neuer Kredit oder eine Verlängerung, mit der Sie die Restschuld nach Ablauf der Sollzinsbindung weiter finanzieren. Sie können bei Ihrer bisherigen Bank verlängern (Prolongation) oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Ein Vergleich lohnt sich, weil schon kleine Zinsunterschiede über die Jahre spürbar sind. Wer Zinsen frühzeitig sichern möchte, kann ein Forward-Darlehen in Betracht ziehen.
Siehe auch: Forward-Darlehen, Sollzinsbindung, Umschuldung
Mehr im Ratgeber zu Anschlussfinanzierung
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt Kosten für ärztliche Behandlung auf Reisen außerhalb Deutschlands. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland oft nur eingeschränkt, und einen medizinisch sinnvollen Rücktransport übernimmt sie in der Regel nicht. Gute Tarife decken Behandlung, Medikamente, Krankenhaus und Rücktransport ab. Achten Sie auf die maximale Reisedauer je Reise und darauf, ob Vorerkrankungen ausgeschlossen sind.
Siehe auch: Krankenzusatzversicherung, Selbstbeteiligung
Mehr im Ratgeber zu Auslandsreisekrankenversicherung
Ausschüttung
Eine Ausschüttung ist die Auszahlung von Erträgen eines Fonds oder ETFs, etwa Dividenden oder Zinsen, an die Anleger. Ausschüttende Fonds zahlen diese Erträge regelmäßig aus, zum Beispiel jährlich oder quartalsweise, und das Geld landet auf Ihrem Verrechnungskonto. Thesaurierende Fonds legen die Erträge dagegen direkt wieder an. Ausschüttungen sind Kapitalerträge, für die Sie Ihren Sparerpauschbetrag nutzen können. Ausschüttende Fonds passen zum Beispiel, wenn Sie regelmäßige Einnahmen aus Ihrer Geldanlage wünschen.
Siehe auch: Thesaurierung, ETF, Sparerpauschbetrag
Mehr im Ratgeber zu Ausschüttung
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B
Basisrente (Rürup-Rente)
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge, die eine lebenslange Rente zahlt. Beiträge können Sie als Sonderausgaben absetzen, und zwar bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der sich nach dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung richtet und sich bei Zusammenveranlagung verdoppelt. Auf diesen Höchstbetrag werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Interessant ist die Basisrente vor allem für Selbstständige und Gutverdienende. Das Kapital ist dafür fest an die Rente gebunden.
Siehe auch: Versorgungslücke, Betriebliche Altersversorgung (bAV), Riester-Rente
Mehr im Ratgeber zu Basisrente (Rürup-Rente)
Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse, bei dem Sie zuerst ein Guthaben ansparen und später Anspruch auf ein Darlehen zu vorher festgelegten Zinsen erhalten. Er besteht aus Sparphase und Darlehensphase. Bausparen kann sich für Modernisierung, Kauf oder Anschlussfinanzierung eignen, wenn Sie sich Zinsen langfristig sichern wollen. Abschlussgebühr und Guthabenzinsen sollten Sie vor dem Abschluss genau vergleichen.
Siehe auch: Anschlussfinanzierung, Forward-Darlehen, Eigenkapital
Mehr im Ratgeber zu Bausparvertrag
Beitragsbefreiung
Die Beitragsbefreiung ist eine Vertragsleistung, bei der Sie im Leistungsfall keine Beiträge mehr zahlen müssen, der Versicherungsschutz aber bestehen bleibt. Üblich ist sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Sind Sie berufsunfähig, zahlt der Versicherer die Rente und Sie zahlen keine Beiträge mehr. In privaten Pflegezusatzversicherungen ist sie häufig ab einem bestimmten Pflegegrad vorgesehen. Als Zusatzbaustein kann sie auch Renten- oder Lebensversicherungen absichern, damit Ihre Vorsorge weiterläuft, wenn Sie selbst nicht mehr zahlen können.
Siehe auch: Berufsunfähigkeit, Pflegetagegeld, Pflegegrad
Mehr im Ratgeber zu Beitragsbefreiung
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Für das Einkommen darüber zahlen Sie keine weiteren Beiträge. In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie 2026 bei 69.750 Euro im Jahr (5.812,50 Euro im Monat), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 Euro im Jahr. Laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 soll sie 2027 in der Krankenversicherung auf 76.500 Euro und in der Rentenversicherung auf 106.200 Euro im Jahr steigen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Grenzen werden in der Regel jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.
Siehe auch: Versicherungspflichtgrenze, Zusatzbeitrag, Krankengeld
Mehr im Ratgeber zu Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung ist eine Zahlung, die manche private Krankenversicherer leisten, wenn Sie ein Jahr lang keine Rechnungen einreichen. Höhe und Bedingungen legt jeder Tarif selbst fest, einen Anspruch darauf gibt es meist nicht. Ob es sich lohnt, eine kleinere Rechnung selbst zu zahlen, hängt vom Betrag und der zu erwartenden Erstattung ab. Rechnen Sie das am besten vor dem Jahresende kurz nach.
Siehe auch: Private Krankenversicherung (PKV), Selbstbeteiligung
Mehr im Ratgeber zu Beitragsrückerstattung
Beleihungswert
Der Beleihungswert ist der Wert, den eine Bank für eine Immobilie ansetzt, um über die Höhe eines Darlehens zu entscheiden. Er gibt an, welchen Preis die Bank bei einem Verkauf langfristig für erzielbar hält, und liegt deshalb meist unter dem Kaufpreis oder Marktwert. Aus dem Verhältnis von Darlehen und Beleihungswert ergibt sich der Beleihungsauslauf. Je niedriger dieser ist, desto günstiger sind in der Regel die Zinsen. Mehr Eigenkapital senkt den Beleihungsauslauf.
Siehe auch: Eigenkapital, Grundschuld, Effektivzins
Mehr im Ratgeber zu Beleihungswert
Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die eine Bank für den Teil eines zugesagten Darlehens berechnet, den Sie noch nicht abgerufen haben. Sie fallen vor allem bei Neubauten an, weil das Geld dort in Raten nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Viele Banken gewähren zunächst eine bereitstellungszinsfreie Zeit, danach werden monatlich Zinsen auf den offenen Betrag fällig. Achten Sie beim Vergleich von Angeboten darauf, wie lang diese Frist ist und wie realistisch Ihr Bauzeitplan ist.
Siehe auch: Annuitätendarlehen, Sollzinsbindung, Effektivzins
Mehr im Ratgeber zu Bereitstellungszinsen
Bergungskosten
Bergungskosten sind die Kosten für Suche, Rettung und Transport einer verletzten oder vermissten Person, etwa nach einem Unfall im Gebirge, beim Wassersport oder auf Reisen. Solche Einsätze, zum Beispiel mit einem Hubschrauber, können sehr teuer werden. Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenversicherung zahlt, hängt vom Einzelfall ab. Viele private Unfallversicherungen und Auslandsreisekrankenversicherungen schließen Bergungskosten bis zu einer vereinbarten Summe ein. Prüfen Sie diese Summe vor allem, wenn Sie oft in den Bergen unterwegs sind.
Siehe auch: Invalidität, Auslandsreisekrankenversicherung
Mehr im Ratgeber zu Bergungskosten
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Ab welchem Grad der Versicherer leistet, legt der Vertrag fest. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann eine vereinbarte monatliche Rente. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meist nicht aus, um das bisherige Einkommen zu ersetzen.
Siehe auch: Abstrakte Verweisung, Nachversicherungsgarantie, Grundfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeit
Mehr im Ratgeber zu Berufsunfähigkeit
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, wen das Betreuungsgericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll, falls Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie können darin auch Wünsche zur Lebensführung äußern oder bestimmte Personen ausschließen. Anders als bei einer Vorsorgevollmacht entscheidet hier das Gericht und beaufsichtigt den Betreuer. Ihre Wünsche berücksichtigt es, wenn die Person geeignet ist. Auch die Betreuungsverfügung lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister erfassen.
Siehe auch: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Mehr im Ratgeber zu Betreuungsverfügung
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, ist eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Sie kann vom Arbeitgeber finanziert sein oder durch Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttogehalt. Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei, 2026 also bis 8.112 Euro im Jahr. Wie die spätere Betriebsrente besteuert und verbeitragt wird, hängt vom Durchführungsweg ab.
Siehe auch: Entgeltumwandlung, Direktversicherung, Versorgungslücke
Mehr im Ratgeber zu Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und Selbstständige, wenn sie oder ihre Mitarbeitenden bei der Arbeit anderen einen Personen- oder Sachschaden zufügen. Sie zahlt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls vor Gericht. Ein Beispiel ist ein Kunde, der in Ihren Geschäftsräumen stürzt und sich verletzt. Welche Risiken genau versichert sind, hängt von Branche und Tätigkeit ab. Für reine Vermögensschäden, etwa durch Beratungsfehler, gibt es die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Siehe auch: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Deckungssumme, Privathaftpflichtversicherung
Mehr im Ratgeber zu Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt die finanziellen Folgen, wenn Ihr Betrieb nach einem versicherten Sachschaden vorübergehend stillsteht. Sie zahlt in der Regel die weiterlaufenden Kosten wie Löhne, Miete und Zinsen sowie den entgangenen Gewinn. Auslöser ist meist ein Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm. Entscheidend ist eine realistische Haftzeit, also der Zeitraum, für den die Versicherung zahlt. Planen Sie dabei auch lange Lieferzeiten für Maschinen und Ersatzteile ein.
Siehe auch: Inhaltsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Mehr im Ratgeber zu Betriebsunterbrechungsversicherung
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D
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Sie springt ein, wenn diese Personen wegen eines Fehlers in ihrer Leitungsfunktion persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, zum Beispiel vom eigenen Unternehmen oder von Dritten. Ohne Versicherung haften Organmitglieder unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Den Vertrag schließt in der Regel das Unternehmen ab. Die Abkürzung steht für Directors and Officers.
Siehe auch: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungssumme
Mehr im Ratgeber zu D&O-Versicherung
Deckungssumme
Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den eine Versicherung je Schadenfall zahlt. In der Haftpflichtversicherung entscheidet sie, ob auch große Personenschäden abgedeckt sind. Reicht die Summe nicht aus, haften Sie für den Rest mit Ihrem eigenen Vermögen. Bei Privathaftpflicht und Kfz-Haftpflicht sind deshalb hohe Deckungssummen üblich und sinnvoll.
Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Unterversicherung
Mehr im Ratgeber zu Deckungssumme
Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Dienstherr eine Beamtin oder einen Beamten wegen des Gesundheitszustands für dauerhaft unfähig zur Erfüllung der Dienstpflichten hält. Gerade in den ersten Dienstjahren und bei Beamten auf Probe oder Widerruf kann die Versorgung dann gering ausfallen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt in diesem Fall eine vereinbarte Rente. Wichtig ist, dass der Vertrag die Entscheidung des Dienstherrn anerkennt.
Siehe auch: Berufsunfähigkeit, Versorgungslücke
Mehr im Ratgeber zu Dienstunfähigkeit
DIN 77230
Die DIN 77230 ist eine Norm für die Basis-Finanzanalyse von Privathaushalten. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge Risiken und Ziele geprüft werden: zuerst die Absicherung existenzieller Risiken, dann die Erhaltung des Lebensstandards, danach die Vermögensbildung. Dadurch werden Analysen vergleichbar und nachvollziehbar. Ein Finanzcheck nach dieser Norm zeigt, wo Lücken bestehen, ohne von einem bestimmten Produkt auszugehen.
Siehe auch: Versorgungslücke, Versicherungsmakler
Mehr im Ratgeber zu DIN 77230
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, bei dem der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf Ihr Leben abschließt. Sie sind bezugsberechtigt, der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. Finanziert wird sie oft über Entgeltumwandlung. Bei einem Jobwechsel können Sie den Vertrag häufig mitnehmen oder privat weiterführen. Klären Sie das am besten vor dem Wechsel mit dem neuen Arbeitgeber.
Siehe auch: Betriebliche Altersversorgung (bAV), Entgeltumwandlung, Rückkaufswert
Mehr im Ratgeber zu Direktversicherung
Diversifikation
Diversifikation ist die Streuung von Geld auf viele verschiedene Anlagen, Branchen und Regionen. Das Ziel ist, dass Verluste einzelner Werte das Gesamtvermögen weniger stark treffen. Ein breit gestreuter Fonds oder ETF enthält oft Hunderte Unternehmen. Diversifikation senkt das Risiko einzelner Anlagen, schützt aber nicht vor Kursrückgängen am gesamten Markt.
Siehe auch: ETF, Sparplan, Kostenquote (TER)
Mehr im Ratgeber zu Diversifikation
Dynamik
Die Dynamik ist eine Vertragsvereinbarung, nach der Beitrag und Leistung regelmäßig um einen festen Prozentsatz oder nach einem Index steigen. So behält die Absicherung trotz Inflation ihren Wert, meist ohne erneute Gesundheitsprüfung. Üblich ist sie bei Berufsunfähigkeits-, Renten- und Pflegeversicherungen. Einer Erhöhung können Sie in der Regel widersprechen, nach mehreren Widersprüchen entfällt das Recht in vielen Verträgen.
Siehe auch: Nachversicherungsgarantie, Berufsunfähigkeit, Pflegetagegeld
Mehr im Ratgeber zu Dynamik
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E
Effektivzins
Der Effektivzins ist der jährliche Prozentsatz, der die Gesamtkosten eines Kredits ausdrückt. Neben dem Sollzins fließen bestimmte Kosten und die Zahlungsweise ein. Deshalb eignet er sich besser zum Vergleich von Angeboten als der Sollzins allein. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass Darlehenssumme, Sollzinsbindung und Tilgung gleich sind, sonst sind die Werte nur eingeschränkt vergleichbar.
Siehe auch: Sollzinsbindung, Annuitätendarlehen, Tilgung
Mehr im Ratgeber zu Effektivzins
Eigenkapital
Eigenkapital ist bei einer Baufinanzierung das eigene Geld, das Sie in den Kauf oder Bau einbringen, etwa Erspartes oder Bausparguthaben. Viele Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto geringer ist das Risiko für die Bank und desto günstiger fallen meist die Zinsen aus. Planen Sie zusätzlich eine Reserve für Unvorhergesehenes ein.
Siehe auch: Annuitätendarlehen, Bausparvertrag, Grundschuld
Mehr im Ratgeber zu Eigenkapital
Einlagensicherung
Die Einlagensicherung schützt Ihre Guthaben bei einer Bank, falls diese zahlungsunfähig wird. In Deutschland sind Einlagen gesetzlich bis 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt, nicht je Konto. Dazu gehören zum Beispiel Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch. Viele Banken gehören zusätzlich freiwilligen Sicherungssystemen an, die höhere Beträge absichern. Wer mehr anlegt, kann das Geld auf mehrere Banken verteilen. Prüfen Sie bei unbekannten Anbietern, welchem Sicherungssystem die Bank angehört.
Siehe auch: Tagesgeld, Leitzins
Mehr im Ratgeber zu Einlagensicherung
Elementarschaden
Ein Elementarschaden ist ein Schaden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck oder Erdbeben. In der Wohngebäude- und Hausratversicherung ist dieser Schutz meist nicht automatisch enthalten, sondern muss als Baustein ergänzt werden. Starkregen kann auch Gebäude abseits von Flüssen treffen. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag und lassen Sie den Baustein gegebenenfalls einschließen.
Siehe auch: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Selbstbeteiligung
Mehr im Ratgeber zu Elementarschaden
Entgeltpunkte (Rentenpunkte)
Entgeltpunkte sind die Rechengröße, mit der die gesetzliche Rentenversicherung Ihre versicherten Einkommen in eine spätere Rente umrechnet. Wer in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient, erhält dafür einen vollen Entgeltpunkt. Wer mehr oder weniger verdient, bekommt entsprechend mehr oder weniger Punkte. Für die Monatsrente werden die Entgeltpunkte unter anderem mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, der jährlich angepasst wird. Ihren aktuellen Stand erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Siehe auch: Regelaltersgrenze, Versorgungslücke, Beitragsbemessungsgrenze
Mehr im Ratgeber zu Entgeltpunkte (Rentenpunkte)
Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlung ist der Verzicht auf einen Teil des Bruttogehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazugeben, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten. Weil weniger Rentenbeiträge fließen, kann die gesetzliche Rente etwas niedriger ausfallen.
Siehe auch: Betriebliche Altersversorgung (bAV), Direktversicherung
Mehr im Ratgeber zu Entgeltumwandlung
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege. Er beträgt bis zu 131 Euro im Monat und steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu. Das Geld ist zweckgebunden: Sie können es zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Tages- und Nachtpflege oder für Kurzzeitpflege einsetzen. Die Pflegekasse erstattet die Kosten gegen Belege. Nach dem Kabinettsentwurf der Pflegereform soll er ab 2027 für die Pflegegrade 2 bis 5 in einem Sozialraumbudget aufgehen und in Pflegegrad 1 entfallen; beschlossen ist das noch nicht.
Siehe auch: Pflegegrad, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
Mehr im Ratgeber zu Entlastungsbetrag
Erstinformation
Die Erstinformation ist ein Dokument, das Ihnen ein Vermittler beim ersten Kontakt übergibt. Darin stehen in der Regel Name und Anschrift, der Status als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter, die Registriernummer im Vermittlerregister und die Schlichtungsstellen. So wissen Sie von Anfang an, für wen der Vermittler tätig ist und wie er vergütet wird.
Siehe auch: Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Courtage
Mehr im Ratgeber zu Erstinformation
Ertragsanteil
Der Ertragsanteil ist der Teil einer privaten lebenslangen Rente, der der Einkommensteuer unterliegt. Er gilt zum Beispiel für Renten aus privaten Rentenversicherungen und Sofortrenten, deren Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Wie hoch der Anteil ist, richtet sich nach Ihrem Alter bei Rentenbeginn: Je später die Rente beginnt, desto niedriger ist er. Der Prozentsatz wird zu Beginn festgelegt und bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente gleich.
Siehe auch: Sofortrente, Rückkaufswert, Basisrente (Rürup-Rente)
Mehr im Ratgeber zu Ertragsanteil
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Voll erwerbsgemindert ist, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann; bei drei bis unter sechs Stunden gibt es die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Maßstab ist grundsätzlich jede Tätigkeit, nicht Ihr bisheriger Beruf. Voraussetzung sind unter anderem drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren.
Siehe auch: Berufsunfähigkeit, Abstrakte Verweisung, Regelaltersgrenze
Mehr im Ratgeber zu Erwerbsminderungsrente
ESG
ESG ist die Abkürzung für Environmental, Social und Governance, also Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. Die Kriterien helfen zu bewerten, wie nachhaltig ein Unternehmen oder eine Geldanlage wirtschaftet. In der Anlageberatung können Sie angeben, ob und wie stark Nachhaltigkeit bei Ihren Anlagen berücksichtigt werden soll. Eine ESG-Ausrichtung sagt allein noch nichts über Rendite oder Risiko aus.
Siehe auch: ETF, Diversifikation
Mehr im Ratgeber zu ESG
ETF
Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Fonds, der meist einen Index wie den MSCI World nachbildet. Weil kein Fondsmanager aktiv Aktien auswählt, sind die laufenden Kosten oft niedrig. ETFs lassen sich einmalig oder per Sparplan kaufen. Der Wert schwankt mit dem Markt, Verluste sind möglich. Für den langfristigen Vermögensaufbau sind breit gestreute ETFs eine häufig genutzte Lösung.
Siehe auch: Kostenquote (TER), Sparplan, Thesaurierung, Diversifikation
Mehr im Ratgeber zu ETF
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F
Familienversicherung
Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung eines Mitglieds. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Angehörigen kein Einkommen über einer bestimmten Grenze haben und nicht hauptberuflich selbstständig sind. Kinder sind in der Regel bis 18 Jahre versichert, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 und während Schule, Studium, Ausbildung oder Freiwilligendienst bis 25. Ab 2028 zahlen Mitglieder für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner einen Beitragszuschlag, mit Ausnahmen etwa bei Kindern unter zwölf Jahren. Kinder bleiben beitragsfrei. Die aktuelle Einkommensgrenze nennt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Siehe auch: Private Krankenversicherung (PKV), Zusatzbeitrag, Versicherungspflichtgrenze
Mehr im Ratgeber zu Familienversicherung
Festzuschuss
Der Festzuschuss ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen zahlt. 2026 beträgt er 60 Prozent der für die sogenannte Regelversorgung festgesetzten Beträge, mit lückenlos geführtem Bonusheft 70 Prozent nach fünf und 75 Prozent nach zehn Jahren. Ab dem 1. Januar 2027 sinken die Sätze durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf 50, 60 und 65 Prozent; vorher bewilligte Festzuschüsse bleiben in alter Höhe. Den Rest sowie Mehrkosten für aufwendigere Lösungen wie Implantate tragen Sie selbst. Eine Zahnzusatzversicherung kann diesen Eigenanteil verringern.
Siehe auch: Wartezeit, Krankenzusatzversicherung
Mehr im Ratgeber zu Festzuschuss
Fondsgebundene Rentenversicherung
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine private Rentenversicherung, bei der die Beiträge in Investmentfonds angelegt werden. Die spätere Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds ab und ist nicht garantiert, wenn kein Garantiebaustein vereinbart ist. Neben den Fondskosten fallen Vertragskosten an. Vorteile können steuerliche Regeln bei der Auszahlung und der Fondswechsel ohne Steuer im Vertrag sein. Lassen Sie steuerliche Fragen im Einzelfall prüfen.
Siehe auch: Kostenquote (TER), Rückkaufswert, ETF
Mehr im Ratgeber zu Fondsgebundene Rentenversicherung
Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung ist ein Baustein der Privathaftpflichtversicherung, der greift, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der weder versichert ist noch zahlen kann. Ihr eigener Versicherer übernimmt den Schaden dann so, als hätte der Verursacher eine Privathaftpflicht gehabt. Voraussetzung ist in vielen Tarifen ein rechtskräftiges Urteil gegen den Schädiger und ein erfolgloser Versuch, das Geld einzutreiben. Häufig gilt eine Mindestschadenhöhe. Achten Sie beim Vergleich darauf, ob auch vorsätzlich verursachte Schäden eingeschlossen sind.
Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Deckungssumme
Mehr im Ratgeber zu Forderungsausfalldeckung
Forward-Darlehen
Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, die Sie schon Monate oder Jahre vor Ende der Sollzinsbindung abschließen. Damit sichern Sie sich den Zinssatz für später. Für die Vorlaufzeit verlangen Banken meist einen Zinsaufschlag. Sinken die Zinsen bis zum Auszahlungstermin, profitieren Sie davon nicht, steigen sie, haben Sie Planungssicherheit.
Siehe auch: Anschlussfinanzierung, Sollzinsbindung, Bausparvertrag
Mehr im Ratgeber zu Forward-Darlehen
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an Ihre Bank, Kapitalerträge bis zu einem Betrag ohne Abzug von Abgeltungsteuer auszuzahlen. Insgesamt können Sie bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags freistellen, also 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Den Betrag dürfen Sie auf mehrere Banken verteilen. Prüfen Sie die Aufteilung regelmäßig, damit kein Freibetrag ungenutzt bleibt.
Siehe auch: Sparerpauschbetrag, Abgeltungsteuer
Mehr im Ratgeber zu Freistellungsauftrag
Frühstart-Rente
Die Frühstart-Rente ist eine geplante staatliche Förderung, mit der Kinder schon früh ein Depot für ihre private Altersvorsorge aufbauen sollen. Vorgesehen sind 10 Euro im Monat je Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Die ersten Förderbeträge sollen 2027 fließen. Ob für Ihr Kind zusätzlich eine eigene Vorsorge sinnvoll ist, klären Sie am besten in einer Beratung.
Siehe auch: Altersvorsorgedepot, ETF, Sparplan
Mehr im Ratgeber zu Frühstart-Rente
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G
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit ist ein Verhalten, bei dem die übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt wird, etwa eine brennende Kerze in einem leeren Raum. In der Sachversicherung kann der Versicherer dann seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Viele Hausrat- und Wohngebäudetarife verzichten ganz oder bis zu einer Summe auf diesen Einwand. Prüfen Sie diesen Punkt in Ihrem Vertrag.
Siehe auch: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Kaskoversicherung
Mehr im Ratgeber zu Grobe Fahrlässigkeit
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke, ihre Eigentümer und Belastungen wie Grundschulden oder Wegerechte eingetragen sind. Beim Immobilienkauf ist die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch ein zentraler Schritt. Vor dem Kauf lohnt ein Blick in den Grundbuchauszug, um bestehende Lasten zu erkennen. Rechtliche Fragen dazu klären Sie am besten mit dem Notar oder einer Anwältin.
Siehe auch: Grundschuld, Annuitätendarlehen
Mehr im Ratgeber zu Grundbuch
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung, beim Kauf also in der Regel der im notariellen Vertrag vereinbarte Kaufpreis. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest; in Hessen beträgt er 6 Prozent. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten, die Sie meist aus Eigenkapital bezahlen sollten. Ob Ausnahmen oder Förderungen für Sie gelten, lassen Sie bitte von einer Steuerberatung prüfen.
Siehe auch: Kaufnebenkosten, Eigenkapital, Grundbuch
Mehr im Ratgeber zu Grunderwerbsteuer
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn Sie bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten verlieren, etwa Gehen, Sehen, Sprechen oder den Gebrauch der Hände. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht auf den Beruf an. Sie ist oft eine Alternative für Menschen mit körperlich anstrengenden Berufen oder Vorerkrankungen. Psychische Erkrankungen sind meist nur eingeschränkt versichert.
Siehe auch: Berufsunfähigkeit, Invalidität
Mehr im Ratgeber zu Grundfähigkeitsversicherung
Grundschuld
Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht an einer Immobilie, mit dem die Bank ihren Kredit absichert. Zahlen Sie das Darlehen nicht zurück, kann die Bank die Immobilie verwerten lassen. Die Grundschuld bleibt auch nach vollständiger Tilgung bestehen, bis sie gelöscht oder für einen neuen Kredit genutzt wird. Die Eintragung läuft in der Regel über einen Notar und verursacht Kosten.
Siehe auch: Grundbuch, Annuitätendarlehen, Umschuldung
Mehr im Ratgeber zu Grundschuld
Günstigerprüfung
Die Günstigerprüfung ist ein Antrag in der Einkommensteuererklärung, mit dem das Finanzamt Ihre Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz statt mit der Abgeltungsteuer besteuert. Angewendet wird sie nur, wenn sich dadurch insgesamt eine niedrigere Steuer ergibt. Der Antrag gilt immer für alle Kapitalerträge eines Jahres gemeinsam. Interessant ist das vor allem bei geringem Einkommen, etwa im Studium oder im Ruhestand. Ob sie sich für Sie lohnt, lassen Sie bitte von einer Steuerberatung prüfen.
Siehe auch: Abgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag, Freistellungsauftrag
Mehr im Ratgeber zu Günstigerprüfung
Zur A–Z-Leiste
I
Inflation
Inflation ist der allgemeine Anstieg der Preise für Waren und Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum. Steigen die Preise, können Sie sich für denselben Betrag weniger kaufen, Ihr Geld verliert also an Kaufkraft. In Deutschland misst das Statistische Bundesamt die Inflation mit dem Verbraucherpreisindex. Die Europäische Zentralbank strebt mittelfristig eine Inflationsrate von 2 Prozent an. Für Ihre Vorsorge ist wichtig, dass Ersparnisse und Absicherungen langfristig mit den Preisen mitwachsen, etwa über eine Dynamik.
Siehe auch: Dynamik, Leitzins, Versorgungslücke
Mehr im Ratgeber zu Inflation
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung ist eine Sachversicherung für Betriebe, die Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte in den Geschäftsräumen schützt. Versichert werden können Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, auf Wunsch auch weitere Elementarschäden. Sie ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für Unternehmen. Wichtig ist eine passende Versicherungssumme, damit im Schadenfall keine Unterversicherung entsteht. Die Folgekosten eines Stillstands deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Siehe auch: Betriebsunterbrechungsversicherung, Unterversicherung, Elementarschaden
Mehr im Ratgeber zu Inhaltsversicherung
Invalidität
Invalidität ist in der privaten Unfallversicherung eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall. Wie hoch die Leistung ist, richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, den Tabellen wie die Gliedertaxe festlegen. Für die Leistung gelten Fristen, in denen die Invalidität eingetreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein muss. Die Fristen stehen in Ihren Vertragsbedingungen.
Siehe auch: Progression, Grundfähigkeitsversicherung
Mehr im Ratgeber zu Invalidität
Zur A–Z-Leiste
K
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist der Teil der Kfz-Versicherung, der Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Die Teilkasko zahlt zum Beispiel bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch und Zusammenstößen mit Wild. Die Vollkasko schließt zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus ein. Sie lohnt sich vor allem bei neuen, finanzierten oder geleasten Fahrzeugen.
Siehe auch: Kfz-Haftpflichtversicherung, Schadenfreiheitsklasse, Selbstbeteiligung
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Kaufnebenkosten
Kaufnebenkosten sind alle Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, die Kosten für Notar und Grundbucheintrag und gegebenenfalls eine Maklerprovision. Je nach Bundesland und Objekt kommt so ein erheblicher Betrag zusammen. Viele Banken erwarten, dass Sie die Nebenkosten aus Eigenkapital bezahlen. Planen Sie sie deshalb von Anfang an in Ihre Finanzierung ein, damit das Budget am Ende nicht zu knapp wird.
Siehe auch: Grunderwerbsteuer, Eigenkapital, Grundbuch
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KfW-Förderung
Die KfW-Förderung umfasst zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der staatlichen Förderbank KfW, etwa für den Kauf, den Bau oder die energetische Sanierung von Wohneigentum. Förderkredite beantragen Sie in der Regel über Ihre Hausbank oder Ihren Finanzierungspartner. Welche Programme infrage kommen, hängt von Ihrem Vorhaben und Ihrer persönlichen Situation ab, zum Beispiel von Einkommen, Kinderzahl oder dem energetischen Zustand der Immobilie. Die Bedingungen ändern sich regelmäßig, deshalb lohnt vor jeder Finanzierung ein aktueller Blick.
Siehe auch: Eigenkapital, Annuitätendarlehen, Tilgung
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Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für Halter von Kraftfahrzeugen. Sie bezahlt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Menschen zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Schäden am eigenen Auto deckt sie nicht ab, dafür gibt es die Kaskoversicherung. Achten Sie auf eine hohe Deckungssumme.
Siehe auch: Kaskoversicherung, Deckungssumme, Schadenfreiheitsklasse
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Kostenquote (TER)
Die Kostenquote, oft als TER (Total Expense Ratio) angegeben, zeigt die jährlichen laufenden Kosten eines Fonds in Prozent des Fondsvermögens. Sie wird direkt aus dem Fondsvermögen entnommen und mindert so Ihre Rendite. Nicht enthalten sind zum Beispiel Transaktionskosten im Fonds sowie Depot- oder Ordergebühren. Über lange Zeiträume machen schon kleine Unterschiede in der Kostenquote einen spürbaren Betrag aus.
Siehe auch: ETF, Fondsgebundene Rentenversicherung, Sparplan
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Krankengeld
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, wenn Sie länger arbeitsunfähig sind. Die ersten sechs Wochen zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Gehalt weiter, danach springt die Kasse ein. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts. Endet das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit, sind es ab 2027 vom Folgetag an 60 Prozent des Nettoentgelts, mit Kind in der Regel 67 Prozent. Die Lücke zum vollen Nettoeinkommen kann ein Krankentagegeld schließen.
Siehe auch: Krankentagegeld, Beitragsbemessungsgrenze
Mehr im Ratgeber zu Krankengeld
Krankentagegeld
Krankentagegeld ist ein fester Betrag pro Tag, den eine private Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit zahlt. Für privat Versicherte und Selbstständige ersetzt es das fehlende Einkommen, für gesetzlich Versicherte schließt es die Lücke zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen. Wichtig sind der Beginn der Zahlung, die sogenannte Karenzzeit, und eine Höhe, die zu Ihrem Einkommen passt.
Siehe auch: Krankengeld, Private Krankenversicherung (PKV), Berufsunfähigkeit
Mehr im Ratgeber zu Krankentagegeld
Krankenzusatzversicherung
Eine Krankenzusatzversicherung ist eine private Ergänzung für gesetzlich Versicherte, die Leistungen über den Kassenumfang hinaus bezahlt. Beispiele sind Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker, Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Je nach Tarif gibt es Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Höchstbeträge in den ersten Jahren. Wählen Sie die Bausteine danach aus, welche Kosten Sie selbst nicht tragen möchten.
Siehe auch: Festzuschuss, Wartezeit, Auslandsreisekrankenversicherung
Mehr im Ratgeber zu Krankenzusatzversicherung
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist. Typische Anlässe sind die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder eine Krise, in der Angehörige die Pflege nicht leisten können. Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten bis zum gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro. Nach dem Kabinettsentwurf der Pflegereform soll die Kurzzeitpflege ab 2027 über ein neues Überbrückungsbudget laufen; beschlossen ist das noch nicht.
Siehe auch: Verhinderungspflege, Pflegegrad, Entlastungsbetrag
Mehr im Ratgeber zu Kurzzeitpflege
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P
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie hilft Ärzten und Angehörigen, in Ihrem Sinne zu entscheiden. Sinnvoll ist eine Ergänzung durch eine Vorsorgevollmacht. Formulieren Sie möglichst konkret und lassen Sie rechtliche Fragen von einer Anwältin oder einem Notar prüfen.
Siehe auch: Pflegegrad
Mehr im Ratgeber zu Patientenverfügung
Pflegegeld
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen gepflegt werden. Es steht ab Pflegegrad 2 zu und beträgt seit 2025 zwischen 347 Euro bei Pflegegrad 2 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Wer nur Pflegegeld erhält, muss regelmäßig eine Beratung in der eigenen Wohnung abrufen. Pflegegeld lässt sich mit Pflegesachleistungen kombinieren. Reicht es für die tatsächlichen Kosten nicht, entsteht eine Pflegelücke. Nach dem Kabinettsentwurf der Pflegereform soll das Pflegegeld ab 2027 als Entlastungsbudget neu geregelt werden; beschlossen ist das noch nicht.
Siehe auch: Pflegegrad, Pflegesachleistung, Pflegelücke
Mehr im Ratgeber zu Pflegegeld
Pflegegrad
Ein Pflegegrad ist die Einstufung, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Es gibt fünf Pflegegrade. Grundlage ist eine Begutachtung in sechs Lebensbereichen, aus der ein Punktwert entsteht. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt das in der Regel der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekasse. Vom Pflegegrad hängen die Leistungen der Pflegeversicherung ab, die die tatsächlichen Kosten oft nicht vollständig decken.
Siehe auch: Pflegelücke, Pflegetagegeld
Mehr im Ratgeber zu Pflegegrad
Pflegelücke
Die Pflegelücke ist der Teil der Pflegekosten, den die gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernimmt und den Pflegebedürftige selbst zahlen müssen. Besonders im Pflegeheim kommen zum pflegebedingten Eigenanteil noch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten hinzu. Reichen Rente und Ersparnisse nicht aus, können Kinder herangezogen werden, allerdings erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro. Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Lücke verkleinern.
Siehe auch: Pflegegrad, Pflegetagegeld, Versorgungslücke
Mehr im Ratgeber zu Pflegelücke
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung ist die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, die die Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege bezahlt. Sie umfasst körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die Pflegekasse zahlt bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, der seit 2025 zwischen 796 Euro bei Pflegegrad 2 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 liegt. Schöpfen Sie den Betrag nicht voll aus, können Sie für den Rest anteilig Pflegegeld erhalten. Nach dem Kabinettsentwurf der Pflegereform soll die Sachleistung ab 2027 als Sachleistungsbudget gewährt werden; beschlossen ist das noch nicht.
Siehe auch: Pflegegeld, Pflegegrad, Entlastungsbetrag
Mehr im Ratgeber zu Pflegesachleistung
Pflegetagegeld
Das Pflegetagegeld ist eine private Pflegezusatzversicherung, die je nach Pflegegrad einen vereinbarten Betrag pro Tag oder Monat zahlt. Über das Geld können Sie frei verfügen, etwa für einen Pflegedienst, den Heimplatz oder die Entlastung von Angehörigen. Die Leistung ist meist nach Pflegegraden gestaffelt. Je früher Sie abschließen, desto niedriger sind die Beiträge und desto leichter fällt die Gesundheitsprüfung.
Siehe auch: Pflegegrad, Pflegelücke, Dynamik
Mehr im Ratgeber zu Pflegetagegeld
Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung ist eine Krankenvollversicherung, deren Beitrag sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif richtet, nicht nach dem Einkommen. Wechseln können vor allem Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, die 2026 bei 77.400 Euro im Jahr liegt. Der Leistungsumfang ist vertraglich garantiert. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist später nur eingeschränkt möglich.
Siehe auch: Versicherungspflichtgrenze, Selbstbeteiligung, Beitragsrückerstattung, Krankentagegeld
Mehr im Ratgeber zu Private Krankenversicherung (PKV)
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die zahlt, wenn Sie im Alltag anderen Menschen einen Schaden zufügen und dafür haften. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Gerade Personenschäden können sehr teuer werden. Deshalb zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Achten Sie auf eine hohe Deckungssumme und den Schutz bei Forderungsausfall.
Siehe auch: Deckungssumme, Selbstbeteiligung
Mehr im Ratgeber zu Privathaftpflichtversicherung
Progression
Die Progression ist eine Vereinbarung in der Unfallversicherung, nach der die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional steigt. Je nach vereinbarter Progressionsstufe wird bei voller Invalidität ein Vielfaches der Grundsumme gezahlt. Bei geringen Invaliditätsgraden wirkt sie kaum. Wichtig ist deshalb auch eine ausreichend hohe Grundsumme, die zu Ihrem Bedarf passt.
Siehe auch: Invalidität, Grundfähigkeitsversicherung
Mehr im Ratgeber zu Progression
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R
Rabattschutz
Der Rabattschutz ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung, durch den Ihre Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden nicht zurückgestuft wird. Wie viele Schäden pro Jahr geschützt sind, regelt der Tarif. Der Schutz betrifft Haftpflicht und Vollkasko, denn die Teilkasko kennt keine Rückstufung. Der Baustein kostet zusätzlichen Beitrag, deshalb lohnt eine ehrliche Rechnung, ob sich der Aufpreis für Sie rechnet. Lassen Sie sich außerdem erklären, was bei einem späteren Wechsel des Versicherers mit Ihrer Einstufung passiert.
Siehe auch: Schadenfreiheitsklasse, Kaskoversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung
Mehr im Ratgeber zu Rabattschutz
Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Sie Anspruch auf die gesetzliche Regelaltersrente haben. Für Versicherte, die 1964 oder später geboren sind, liegt sie bei 67 Jahren. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 wurde sie stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Zusätzlich müssen Sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann unter Umständen von der Aktivrente profitieren. Ihren genauen Rentenbeginn können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.
Siehe auch: Entgeltpunkte (Rentenpunkte), Aktivrente, Versorgungslücke
Mehr im Ratgeber zu Regelaltersgrenze
Regelversorgung
Die Regelversorgung ist die Standardbehandlung beim Zahnersatz, die die gesetzliche Krankenversicherung für einen bestimmten Befund festlegt. Auf ihr bauen die Festzuschüsse der Krankenkasse auf. Entscheiden Sie sich für eine aufwendigere Lösung, etwa für Implantate statt einer Brücke, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Ab 2027 sinken die Festzuschüsse um zehn Prozentpunkte, Ihr Eigenanteil steigt also. Ein Heil- und Kostenplan zeigt Ihnen vorab, welcher Eigenanteil auf Sie zukommt. Eine Zahnzusatzversicherung kann diesen Eigenanteil je nach Tarif deutlich verringern.
Siehe auch: Festzuschuss, Krankenzusatzversicherung, Wartezeit
Mehr im Ratgeber zu Regelversorgung
Regionalklasse
Die Regionalklasse ist ein Merkmal der Kfz-Versicherung, das die Schadenbilanz des Zulassungsbezirks abbildet, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft berechnet die Regionalklassen jedes Jahr neu. Maßgeblich ist nicht, wo ein Unfall passiert, sondern wo das Auto zugelassen ist. Für die Versicherer ist die Statistik unverbindlich; sie kann für Neuverträge sofort und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr gelten. Zusammen mit Typklasse und Schadenfreiheitsklasse beeinflusst sie Ihren Beitrag.
Siehe auch: Typklasse, Schadenfreiheitsklasse, Kfz-Haftpflichtversicherung
Mehr im Ratgeber zu Regionalklasse
Restschuld
Die Restschuld ist der Teil eines Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt ist. Bei einer Baufinanzierung zählt vor allem die Restschuld am Ende der Sollzinsbindung, denn für diesen Betrag brauchen Sie dann eine Anschlussfinanzierung. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Darlehenssumme, Zinssatz, Tilgung und Sondertilgungen ab. Ihr Tilgungsplan zeigt die Restschuld für jedes Jahr. Eine höhere Tilgung verringert das Risiko, bei der Anschlussfinanzierung höhere Zinsen auf einen großen Betrag zahlen zu müssen.
Siehe auch: Anschlussfinanzierung, Tilgung, Sondertilgung
Mehr im Ratgeber zu Restschuld
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen und möglichem Sonderausgabenabzug. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird sie ab 2027 durch ein neues gefördertes Modell abgelöst, zu dem auch das Altersvorsorgedepot gehört. Bestehende Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter. Ob Sie Ihren Vertrag fortführen, ruhen lassen oder wechseln, sollte nach einem Kostenvergleich entschieden werden.
Siehe auch: Altersvorsorgedepot, Basisrente (Rürup-Rente), Versorgungslücke
Mehr im Ratgeber zu Riester-Rente
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen zahlt. Sie dient der Absicherung von Familie, Partner oder Kreditverpflichtungen wie einer Baufinanzierung. Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, wird nichts ausgezahlt. Deshalb sind die Beiträge meist deutlich niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung.
Siehe auch: Annuitätendarlehen, Vorvertragliche Anzeigepflicht
Mehr im Ratgeber zu Risikolebensversicherung
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie erhalten, wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen. Er liegt besonders in den ersten Vertragsjahren oft deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge, weil Abschluss- und Verwaltungskosten verrechnet werden. Vor einer Kündigung lohnt es sich, Alternativen wie eine Beitragsfreistellung oder eine Beitragspause zu prüfen.
Siehe auch: Höchstrechnungszins, Fondsgebundene Rentenversicherung, Widerrufsrecht
Mehr im Ratgeber zu Rückkaufswert
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S
Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse ist die Einstufung in der Kfz-Versicherung, die zeigt, wie lange Sie unfallfrei gefahren sind. Je höher die Klasse, desto größer der Rabatt auf den Beitrag. Nach einem regulierten Schaden werden Sie zurückgestuft. Bei kleineren Schäden kann es sich lohnen, den Schaden selbst zu zahlen. Fragen Sie vorher bei Ihrer Versicherung nach, wie sich das auf die Folgejahre auswirkt.
Siehe auch: Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung
Mehr im Ratgeber zu Schadenfreiheitsklasse
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Teil eines Schadens oder einer Rechnung, den Sie selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt. Sie kann je Schadenfall oder je Kalenderjahr vereinbart sein. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag. Wählen Sie den Betrag so, dass Sie ihn auch in einem ungünstigen Jahr ohne Probleme aus eigenen Mitteln bezahlen können.
Siehe auch: Private Krankenversicherung (PKV), Kaskoversicherung, Beitragsrückerstattung
Mehr im Ratgeber zu Selbstbeteiligung
Sofortrente
Die Sofortrente ist eine private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag, die sofort oder kurz nach dem Abschluss eine lebenslange Rente zahlt. Sie wandelt ein vorhandenes Vermögen, etwa aus einer Erbschaft oder einer ausgezahlten Lebensversicherung, in ein regelmäßiges Einkommen um. Sie sichert das Risiko ab, sehr alt zu werden. Das eingesetzte Kapital ist danach in der Regel nicht mehr frei verfügbar.
Siehe auch: Versorgungslücke, Höchstrechnungszins
Mehr im Ratgeber zu Sofortrente
Sollzinsbindung
Die Sollzinsbindung ist der Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist. Je nach Vertrag reicht sie von wenigen Jahren bis zu mehreren Jahrzehnten. Eine lange Zinsbindung gibt Planungssicherheit, ist aber oft etwas teurer. Am Ende der Zinsbindung brauchen Sie für die Restschuld eine Anschlussfinanzierung. Bei Zinsbindungen über zehn Jahre können Sie zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen.
Siehe auch: Anschlussfinanzierung, Vorfälligkeitsentschädigung, Effektivzins
Mehr im Ratgeber zu Sollzinsbindung
Sondertilgung
Die Sondertilgung ist eine zusätzliche Rückzahlung auf ein Darlehen neben der regulären Rate. Viele Baufinanzierungen erlauben jährliche Sondertilgungen bis zu einem vereinbarten Prozentsatz der Darlehenssumme, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Dadurch sinken Restschuld und Zinskosten. Vereinbaren Sie dieses Recht schon bei Vertragsabschluss, wenn Sie mit Bonuszahlungen, Erbschaften oder frei werdenden Sparverträgen rechnen.
Siehe auch: Tilgung, Vorfälligkeitsentschädigung, Annuitätendarlehen
Mehr im Ratgeber zu Sondertilgung
Sorgerechtsverfügung
Eine Sorgerechtsverfügung ist eine Erklärung, in der Eltern festlegen, wer im Fall ihres Todes Vormund ihrer minderjährigen Kinder werden soll. Sie können darin auch Personen ausschließen. Das Familiengericht berücksichtigt diesen Wunsch bei der Auswahl des Vormunds. Damit die Benennung wirksam ist, muss sie in Testamentsform vorliegen, also eigenhändig geschrieben und unterschrieben, am besten mit Datum, oder notariell beurkundet. Die finanzielle Absicherung der Kinder regeln Sie zusätzlich, zum Beispiel über eine Risikolebensversicherung.
Siehe auch: Risikolebensversicherung, Vorsorgevollmacht
Mehr im Ratgeber zu Sorgerechtsverfügung
Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge. Er liegt bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Höhe zahlen Sie auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne keine Abgeltungsteuer. Damit die Bank den Betrag direkt berücksichtigt, erteilen Sie einen Freistellungsauftrag. Tatsächliche Werbungskosten können darüber hinaus nicht abgezogen werden.
Siehe auch: Freistellungsauftrag, Abgeltungsteuer, Vorabpauschale
Mehr im Ratgeber zu Sparerpauschbetrag
Sparplan
Ein Sparplan ist eine regelmäßige Geldanlage mit einem festen Betrag, zum Beispiel monatlich in einen Fonds oder ETF. Weil Sie bei niedrigen Kursen mehr und bei hohen Kursen weniger Anteile kaufen, glätten sich die Einstiegskurse über die Zeit. Sparpläne sind oft schon mit kleinen Beträgen möglich und lassen sich anpassen oder pausieren. Kursschwankungen und Verluste bleiben trotzdem möglich.
Siehe auch: ETF, Kostenquote (TER), Diversifikation
Mehr im Ratgeber zu Sparplan
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T
Tagesgeld
Tagesgeld ist ein verzinstes Konto, auf das Sie jederzeit Geld einzahlen und von dem Sie es ohne Kündigungsfrist wieder abheben können. Der Zinssatz ist variabel und kann sich jederzeit ändern, oft in Abhängigkeit vom Leitzins. Damit eignet sich Tagesgeld für Ihre Notfallrücklage und für Geld, das Sie bald brauchen. Guthaben sind über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Liegt der Zins unter der Inflationsrate, verliert das Geld trotz Zinsen an Kaufkraft.
Siehe auch: Einlagensicherung, Inflation, Leitzins
Mehr im Ratgeber zu Tagesgeld
Teilfreistellung
Die Teilfreistellung ist ein pauschaler steuerfreier Anteil an den Erträgen von Investmentfonds und ETFs. Bei Aktienfonds, zu denen viele Aktien-ETFs gehören, bleiben für Privatanleger 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Für Mischfonds und Immobilienfonds gelten eigene Sätze. Bei Anleihen-, Geldmarkt- oder Rohstoff-ETFs gibt es keine Teilfreistellung. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, wie hoch der Aktien- oder Immobilienanteil des Fonds ist. Die genaue steuerliche Wirkung lassen Sie bitte von einer Steuerberatung prüfen.
Siehe auch: ETF, Abgeltungsteuer, Vorabpauschale
Mehr im Ratgeber zu Teilfreistellung
Thesaurierung
Thesaurierung bedeutet, dass ein Fonds seine Erträge wie Zinsen und Dividenden nicht ausschüttet, sondern direkt wieder anlegt. Dadurch wächst das angelegte Kapital, ohne dass Sie selbst neu investieren müssen. Ausschüttende Fonds zahlen die Erträge dagegen regelmäßig aus. Bei thesaurierenden Fonds kann jährlich eine Vorabpauschale steuerpflichtig werden.
Siehe auch: Vorabpauschale, ETF, Sparplan
Mehr im Ratgeber zu Thesaurierung
Tilgung
Die Tilgung ist der Teil der Kreditrate, mit dem Sie die Schuld zurückzahlen. Bei einem Annuitätendarlehen wird eine anfängliche Tilgung in Prozent der Darlehenssumme vereinbart. Eine höhere Tilgung erhöht die Rate, verkürzt aber die Laufzeit und senkt die gesamten Zinskosten. Viele Verträge erlauben einen Tilgungssatzwechsel oder Sondertilgungen, um die Rückzahlung an Ihre Lebenslage anzupassen.
Siehe auch: Annuitätendarlehen, Sondertilgung, Sollzinsbindung
Mehr im Ratgeber zu Tilgung
Typklasse
Die Typklasse ist eine Einstufung in der Kfz-Versicherung, die zeigt, wie viele und wie teure Schäden ein bestimmtes Automodell im Vergleich zu anderen Modellen verursacht. Grundlage ist die Typklassenstatistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, die regelmäßig neu berechnet wird. Je niedriger die Typklasse, desto günstiger ist in der Regel der Beitrag. Die Statistik ist für Versicherer unverbindlich und kann für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden. Vor einem Autokauf lohnt deshalb ein Blick auf die Typklasse.
Siehe auch: Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, Kaskoversicherung
Mehr im Ratgeber zu Typklasse
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U
Umschuldung
Eine Umschuldung ist die Ablösung eines bestehenden Kredits durch einen neuen, meist günstigeren Kredit. Sie kann sich lohnen, wenn die Zinsen gesunken sind oder mehrere Kredite zusammengefasst werden sollen. Vorher sollten Sie mögliche Kosten wie eine Vorfälligkeitsentschädigung, Gebühren und die Gesamtlaufzeit vergleichen. Bei Baufinanzierungen bietet sich eine Umschuldung oft zum Ende der Sollzinsbindung an.
Siehe auch: Vorfälligkeitsentschädigung, Anschlussfinanzierung, Effektivzins
Mehr im Ratgeber zu Umschuldung
Unterversicherung
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme deutlich niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Im Schadenfall kann der Versicherer die Leistung dann im Verhältnis kürzen, auch bei kleinen Teilschäden. Häufig passiert das, wenn nach Anschaffungen oder einem Umzug die Summe nicht angepasst wird. Ein Unterversicherungsverzicht kann davor schützen.
Siehe auch: Unterversicherungsverzicht, Neuwert, Hausratversicherung
Mehr im Ratgeber zu Unterversicherung
Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht ist eine Vereinbarung, bei der der Versicherer im Schadenfall nicht prüft, ob die Versicherungssumme zu niedrig ist. In der Hausratversicherung setzt er meist voraus, dass eine Mindestsumme je Quadratmeter Wohnfläche versichert ist. Vergrößern Sie Ihre Wohnfläche, sollten Sie das dem Versicherer mitteilen, damit der Verzicht bestehen bleibt.
Siehe auch: Unterversicherung, Hausratversicherung
Mehr im Ratgeber zu Unterversicherungsverzicht
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V
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, wenn Ihre private Pflegeperson zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit vorübergehend ausfällt. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege. Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Während der Ersatzpflege wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt. Nach dem Kabinettsentwurf der Pflegereform sollen diese Leistungen ab 2027 neu geordnet werden, etwa mit einem Überbrückungsbudget; beschlossen ist das noch nicht.
Siehe auch: Kurzzeitpflege, Pflegegeld, Entlastungsbetrag
Mehr im Ratgeber zu Verhinderungspflege
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Selbstständige und Unternehmen, wenn sie durch einen beruflichen Fehler bei anderen einen reinen Vermögensschaden verursachen. Gemeint sind finanzielle Schäden ohne vorangegangenen Personen- oder Sachschaden, etwa durch eine versäumte Frist oder einen Rechenfehler. Typisch ist sie für beratende Berufe, Architekturbüros, IT-Dienstleister oder Hausverwaltungen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt solche Schäden meist nicht ab. Achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme und auf die Regeln zur Nachhaftung.
Siehe auch: Betriebshaftpflichtversicherung, D&O-Versicherung, Deckungssumme
Mehr im Ratgeber zu Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen ist das kleine Kennzeichen, mit dem Mofas, Mopeds, Roller bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und E-Scooter nachweisen, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Es gilt jeweils vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres und wechselt jedes Jahr die Farbe. E-Scooter erhalten statt eines Blechschilds eine selbstklebende Plakette. Ohne gültiges Kennzeichen besteht kein Versicherungsschutz. Das neue Kennzeichen erhalten Sie bei Ihrem Versicherer, wenn Sie den Vertrag verlängern oder neu abschließen.
Siehe auch: Kfz-Haftpflichtversicherung, Deckungssumme
Mehr im Ratgeber zu Versicherungskennzeichen
Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler ist ein Vermittler, der im Auftrag des Kunden tätig wird und nicht von einem Versicherer mit der Vermittlung betraut ist. Er vergleicht Angebote mehrerer Gesellschaften und betreut Ihre Verträge. Für seine Tätigkeit braucht er eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer und eine Eintragung im Vermittlerregister. Die Vergütung erfolgt meist über die Courtage.
Siehe auch: Versicherungsvertreter, Courtage, Erstinformation
Mehr im Ratgeber zu Versicherungsmakler
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ist das Einkommen, bis zu dem Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr bzw. 6.450 Euro im Monat. Laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 soll sie 2027 auf 84.150 Euro im Jahr steigen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Wer regelmäßig darüber verdient, kann sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Sie ist nicht zu verwechseln mit der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze.
Siehe auch: Beitragsbemessungsgrenze, Private Krankenversicherung (PKV)
Mehr im Ratgeber zu Versicherungspflichtgrenze
Versicherungsvertreter
Ein Versicherungsvertreter ist ein Vermittler, der von einem oder mehreren Versicherern mit der Vermittlung von Verträgen betraut ist. Er handelt im Interesse dieser Gesellschaften und bietet deren Produkte an. Ein Ausschließlichkeitsvertreter arbeitet nur für ein Unternehmen. Im Unterschied dazu wird ein Versicherungsmakler für den Kunden tätig. Welchen Status ein Vermittler hat, steht in seiner Erstinformation.
Siehe auch: Versicherungsmakler, Erstinformation, Courtage
Mehr im Ratgeber zu Versicherungsvertreter
Versorgungslücke
Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen Ihrem Einkommen im Berufsleben und den Einkünften im Ruhestand oder bei Berufsunfähigkeit. Bei der Rente entsteht sie, weil die gesetzliche Rente meist deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen liegt. Ihre Renteninformation hilft bei der Schätzung. Mit privater und betrieblicher Vorsorge lässt sich die Lücke verkleinern.
Siehe auch: Basisrente (Rürup-Rente), Betriebliche Altersversorgung (bAV), Riester-Rente, Berufsunfähigkeit
Mehr im Ratgeber zu Versorgungslücke
Volatilität
Die Volatilität ist ein Maß dafür, wie stark der Kurs einer Geldanlage innerhalb eines Zeitraums schwankt. Eine hohe Volatilität bedeutet größere Ausschläge nach oben und unten, eine niedrige Volatilität ruhigere Kurse. Aktien schwanken in der Regel stärker als Anleihen, Tagesgeld schwankt im Kurs gar nicht. Je länger Ihr Anlagehorizont ist, desto eher können Sie zwischenzeitliche Verluste aussitzen. Geld, das Sie kurzfristig brauchen, gehört deshalb nicht in stark schwankende Anlagen.
Siehe auch: Diversifikation, Magisches Dreieck der Geldanlage, Cost-Average-Effekt
Mehr im Ratgeber zu Volatilität
Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist ein steuerlich unterstellter Mindestertrag, der bei Fonds und ETFs jährlich versteuert wird, wenn die Ausschüttungen niedriger sind. Sie wird aus dem Fondswert und einem Basiszins berechnet, der für 2026 bei 3,20 Prozent liegt. Die Bank zieht die Steuer zu Jahresbeginn ab, soweit der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist. Beim späteren Verkauf wird sie angerechnet, damit nicht doppelt besteuert wird.
Siehe auch: Thesaurierung, Sparerpauschbetrag, Abgeltungsteuer
Mehr im Ratgeber zu Vorabpauschale
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich, den die Bank verlangen kann, wenn Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig zurückzahlen, etwa beim Verkauf der Immobilie. Sie soll den Zinsschaden der Bank ausgleichen. Bei einer Zinsbindung über zehn Jahre können Sie nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung kündigen. Die Berechnung der Bank lässt sich unabhängig prüfen.
Siehe auch: Sollzinsbindung, Sondertilgung, Umschuldung
Mehr im Ratgeber zu Vorfälligkeitsentschädigung
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie kann zum Beispiel Gesundheitsfragen, Bankgeschäfte, Behördenangelegenheiten oder Wohnungsfragen umfassen. Liegt eine wirksame Vollmacht vor, ist eine gerichtliche Betreuung in der Regel nicht erforderlich. Sie können die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Rechtliche Fragen dazu klären Sie bitte mit einem Notar oder einer Anwältin.
Siehe auch: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
Mehr im Ratgeber zu Vorsorgevollmacht
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist die Pflicht, die Fragen des Versicherers vor Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, etwa Gesundheitsfragen. Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. Im Leistungsfall kann das bedeuten, dass er nicht zahlt. Holen Sie im Zweifel Ihre Patientenakte ein, bevor Sie die Fragen beantworten.
Siehe auch: Berufsunfähigkeit, Risikolebensversicherung, Nachversicherungsgarantie
Mehr im Ratgeber zu Vorvertragliche Anzeigepflicht
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W
Wartezeit
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem eine Versicherung noch nicht oder nur eingeschränkt leistet. Sie ist zum Beispiel bei Zahnzusatz-, Rechtsschutz- oder Pflegeversicherungen üblich. Damit wollen Versicherer verhindern, dass Verträge erst abgeschlossen werden, wenn der Bedarf schon bekannt ist. Manche Tarife verzichten darauf oder begrenzen stattdessen die Leistung in den ersten Jahren.
Siehe auch: Krankenzusatzversicherung, Festzuschuss
Mehr im Ratgeber zu Wartezeit
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht ist Ihr Recht, sich innerhalb einer Frist ohne Begründung von einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu lösen. Die Frist beträgt 14 Tage, bei Lebensversicherungen 30 Tage. Sie beginnt erst, wenn Ihnen Versicherungsschein, Bedingungen, Informationen und Widerrufsbelehrung in Textform vorliegen. Zur Fristwahrung genügt es, den Widerruf rechtzeitig abzusenden.
Siehe auch: Rückkaufswert, Vorvertragliche Anzeigepflicht
Mehr im Ratgeber zu Widerrufsrecht
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung für das Gebäude selbst samt fest verbundener Bestandteile wie Dach, Heizung und Rohre. Sie zahlt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schutz gegen Elementarschäden muss meist zusätzlich vereinbart werden. Banken verlangen sie in der Regel für eine Baufinanzierung. Damit die Summe passt, wird oft der gleitende Neuwert vereinbart.
Siehe auch: Elementarschaden, Leitungswasserschaden, Neuwert, Grobe Fahrlässigkeit
Mehr im Ratgeber zu Wohngebäudeversicherung
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