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Versicherungsmaklerin in Künzell bei Fulda

Aktuelles

Regionalklasse 2027: Neue Einstufung für zehn Millionen Autofahrer

Von Sabine Winter
10. September 2026

Foto: Pexels (öffnet neues Fenster)

Was ist eine Regionalklasse?

Die Regionalklasse ist ein Tarifmerkmal der Kfz-Versicherung, das sich nach dem Zulassungsbezirk des Halters richtet. Grundlage ist die Schadenbilanz der Region im Vergleich zu allen anderen Regionen. Gibt es in einem Bezirk mehr oder teurere Unfälle, steigt die Einstufung, bei weniger Schäden sinkt sie.

Der GDV berechnet die Klassen jedes Jahr neu für 413 Zulassungsbezirke. Es gibt getrennte Skalen:

  • Kfz-Haftpflicht: 12 Klassen
  • Vollkasko: 9 Klassen
  • Teilkasko: 16 Klassen

Eine niedrige Klasse bedeutet ein geringeres Schadenniveau und damit in der Regel einen günstigeren Beitrag.

Weißes Auto fährt auf einer Straße durch grüne Wälder

Wie ändert sich die Regionalklasse 2027?

In der Kfz-Haftpflicht rutschen rund 5,2 Millionen Autofahrer in eine bessere und rund 4,8 Millionen in eine schlechtere Klasse. In der Kaskoversicherung sind die Änderungen geringer, rund 33 Millionen Versicherte behalten dort ihre Einstufung. Die Einzelheiten stehen in der Medieninformation des GDV zu den Regionalklassen 2027.

Für den Zulassungsbezirk Fulda sinkt die Haftpflicht-Regionalklasse laut ADAC-Übersicht um eine Stufe. In der Kasko bleibt die Einstufung dort unverändert. Ob sich das bei Ihnen im Beitrag zeigt, hängt aber von weiteren Merkmalen ab.

Was bedeutet die neue Regionalklasse für Ihren Beitrag?

Die Regionalstatistik des GDV ist für die Versicherer unverbindlich. Jeder Anbieter entscheidet selbst, ob und wie er sie übernimmt. Für bestehende Verträge wirkt eine neue Einstufung erst ab dem nächsten Versicherungsjahr, für Neuverträge kann sie sofort gelten.

Der Beitrag setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Neben der Regionalklasse zählen die Typklasse Ihres Fahrzeugs sowie Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung, Fahrerkreis und Stellplatz. Eine bessere Einstufung führt deshalb nicht automatisch zu einem niedrigeren Gesamtbeitrag.

Fristen für den Wechsel der Kfz-Versicherung

Mit der Beitragsrechnung für das neue Jahr sehen Sie, ob sich Ihr Beitrag ändert. Diese Fristen sind wichtig:

  • Ordentliche Kündigung: Endet Ihr Versicherungsjahr am 31. Dezember, muss die Kündigung in der Regel bis zum 30. November beim Versicherer sein.
  • Sonderkündigung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, etwa wegen der neuen Einstufung, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.

Maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags. Wie Sie Tarife sinnvoll gegenüberstellen, lesen Sie im Ratgeber Kfz-Versicherung vergleichen.

Typische Fehler beim Tarifwechsel

  • Nur auf den Preis schauen. Leistungen wie grobe Fahrlässigkeit, Marderbiss oder Neuwertentschädigung unterscheiden sich stark.
  • Die alte Versicherung kündigen, bevor der neue Vertrag bestätigt ist.
  • Die Schadenfreiheitsklasse falsch angeben. Der neue Versicherer fragt sie beim Vorversicherer ab.
  • Die Beitragsrechnung ungelesen ablegen und damit die Sonderkündigung verpassen.

Umzug, Zweitwagen und andere Sonderfälle

Maßgeblich ist der Wohnsitz, den die Zulassungsbehörde dem Versicherer meldet. Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, kann sich Ihre Einstufung deshalb auch mitten im Jahr ändern. Melden Sie einen Umzug Ihrem Versicherer rechtzeitig, damit der Beitrag korrekt berechnet wird.

Bei einem Zweitwagen oder einem Auto, das auf ein Familienmitglied zugelassen ist, lohnt ein genauer Blick auf den Halter. Auch Fahrerkreis, Stellplatz und Fahrleistung wirken auf den Beitrag, oft stärker als eine Stufe mehr oder weniger in der Statistik. Wer seine Angaben im Vertrag regelmäßig aktualisiert, vermeidet Nachzahlungen und zahlt keinen Beitrag für Merkmale, die nicht mehr zutreffen.

So unterstütze ich Sie

Als Versicherungsmaklerin vergleiche ich Kfz-Tarife verschiedener Versicherer und achte dabei auf Preis und Leistung. Schicken Sie mir Ihre Beitragsrechnung für 2027, dann prüfe ich, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist. Für Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag nutzen Sie auch meine Serviceseite zur Kfz-Versicherung. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Kfz-Tarifcheck.

Häufige Fragen zu regionalklasse

Welche Regionalklasse ist am günstigsten?

Die niedrigste Regionalklasse ist die günstigste, also Klasse 1 in Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko. Sie steht für ein besonders geringes Schadenniveau im Zulassungsbezirk. In der Haftpflicht reicht die Skala bis 12, in der Vollkasko bis 9 und in der Teilkasko bis 16. Den Gesamtbeitrag bestimmen aber noch weitere Merkmale.

Was ist der Unterschied zwischen der Regionalklasse und der Typklasse?

Die Regionalklasse richtet sich nach dem Wohnort des Halters, die Typklasse nach dem Fahrzeugmodell. Beide beruhen auf Schadenbilanzen. Die Regionalklasse zeigt, wie viele und wie teure Schäden in einem Zulassungsbezirk entstehen. Die Typklasse zeigt das gleiche für ein bestimmtes Automodell. Beide fließen in Ihren Beitrag ein.

Wo finde ich meine Regionalklasse?

Ihre Regionalklasse steht im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung Ihres Versicherers. Die aktuellen Werte nach GDV-Statistik können Sie zudem über die Regionalklassenabfrage des Versicherungsverbands nachschlagen. Beachten Sie, dass Ihr Versicherer die Statistik nicht übernehmen muss, die Angabe im Vertrag ist deshalb maßgeblich.

Ist eine höhere oder niedrigere Regionalklasse besser?

Eine niedrigere Regionalklasse ist besser, denn sie steht für weniger Schäden im Zulassungsbezirk und führt in der Regel zu einem geringeren Beitrag. Steigt die Klasse, kann der Beitrag teurer werden. Erhöht Ihr Versicherer deswegen den Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung.

Kann ich wegen einer neuen Regionalklasse kündigen?

Ja, wenn der Versicherer wegen der neuen Regionalklasse den Beitrag erhöht. Dann können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, so sehen es die Musterbedingungen des GDV vor. Ohne Beitragserhöhung bleibt die ordentliche Kündigung, die bei Verträgen zum Jahresende in der Regel bis zum 30. November eingehen muss.

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