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Versicherungsmaklerin in Künzell bei Fulda

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Elementarschadenversicherung: Bundesregierung legt Eckpunkte für Pflicht vor

Von Sabine Winter
23. Oktober 2026

Foto: Helena Jankovičová Kováčová / Pexels (öffnet neues Fenster)

Was sehen die Eckpunkte zur Elementarschadenversicherung vor?

Die Elementarschadenversicherung ist der Baustein der Wohngebäudeversicherung, der Schäden durch Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser abdeckt. Laut Eckpunkten der beiden Ministerien soll sie künftig so geregelt werden:

  • Neue Wohngebäudeversicherungen enthalten die Elementarschadenversicherung automatisch.
  • Bestehende Verträge: Der Versicherer bietet die Erweiterung an. Reagieren Eigentümer innerhalb eines Jahres nicht, gilt der Schutz automatisch.
  • Selbstbehalt: Im Schadenfall sollen Eigentümer im Standardmodell höchstens 20.000 Euro selbst tragen.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie bei cash-online zur geplanten Elementarschaden-Pflicht.

Vorstadthaus, umgeben von Hochwasser nach starkem Regen

Was ist noch offen?

Das Papier ist eine Diskussionsgrundlage, noch kein Gesetzentwurf. Länder und Verbände sollen dazu Stellung nehmen, ein ausformulierter Entwurf folgt später. Diskutiert wird unter anderem ein günstigeres Mindestmodell mit deutlich höherem Selbstbehalt.

Kritik kommt aus der Versicherungswirtschaft. Der GDV hält die Eckpunkte für unzureichend und fordert verbindliche Regeln zur Vorsorge gegen Schäden sowie eine staatliche Rückversicherung. Wie hoch die Beiträge künftig ausfallen, ist deshalb noch nicht absehbar.

Wie viele Häuser sind heute versichert?

Nach Angaben des GDV haben derzeit rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland eine Elementarschadenversicherung. Umgekehrt fehlt der Schutz bei rund vier von zehn Häusern. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihre Wohngebäudeversicherung Hochwasser oder Starkregen automatisch abdeckt. Das ist ohne den Zusatzbaustein nicht der Fall.

Starkregen kann jedes Haus treffen, auch fernab von Flüssen und auch in Lagen, die bisher nie betroffen waren. Wasser dringt über Kellerfenster, Lichtschächte oder einen Rückstau aus der Kanalisation ein. Die Schäden an Gebäude und Haustechnik können dann sehr teuer werden.

Warum Sie nicht auf das Gesetz warten sollten

Bis eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung tatsächlich gilt, wird noch Zeit vergehen. Bis dahin hängt Ihr Schutz allein von Ihrem heutigen Vertrag ab. Prüfen Sie deshalb drei Punkte:

  • Ist eine Elementarschadenversicherung in Ihrer Wohngebäudeversicherung eingeschlossen?
  • Wie hoch ist der vereinbarte Selbstbehalt?
  • Ist auch Ihr Hausrat gegen Naturgefahren versichert?

Der Hausrat ist über das Gebäude nicht mitversichert. Den Elementarschutz für Möbel und Geräte vereinbaren Sie in der Hausratversicherung. Das gilt auch für Mieter.

Elementarschadenversicherung für Haus und Hausrat

Die Elementarschadenversicherung gibt es als Baustein in zwei Verträgen. In der Wohngebäudeversicherung schützt sie das Haus selbst, also Mauern, Böden, Heizung und fest eingebaute Teile. In der Hausratversicherung schützt sie die bewegliche Einrichtung wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte.

Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, brauchen deshalb meist beide Bausteine. Die geplante Pflicht bezieht sich nach den Eckpunkten auf die Wohngebäudeversicherung. Für den Hausrat bleibt die Elementarschadenversicherung nach heutigem Stand eine freiwillige Entscheidung. Bei der Prüfung achte ich darauf, dass beide Verträge zusammenpassen und sich keine Lücke zwischen Gebäude und Inhalt ergibt.

Vermieter sollten zudem im Blick behalten, dass laut Eckpunkten noch geprüft wird, ob die Mehrkosten des Elementarschutzes auf Mieter umgelegt werden dürfen.

Typische Fehler beim Elementarschutz

  • Annehmen, dass ein Haus ohne Flussnähe kein Risiko hat. Starkregen ist überall möglich.
  • Den Rückstauschutz vernachlässigen. Lassen Sie prüfen, ob Ihr Haus eine funktionierende Rückstausicherung hat.
  • Nur das Gebäude versichern und den Hausrat vergessen.
  • Alte Verträge nie überprüfen. Ältere Tarife enthalten den Baustein oft nicht.

Ablauf der Beratung in Fulda

Ich prüfe Ihre bestehende Wohngebäude- und Hausratversicherung auf den Elementarschutz und vergleiche Angebote verschiedener Versicherer. Dabei achte ich auf Selbstbehalt, Rückstauschutz und Ausschlüsse. Bringen Sie dafür Ihre Versicherungsscheine und, falls vorhanden, die letzte Beitragsrechnung mit. Fehlt der Baustein, zeige ich Ihnen, zu welchen Bedingungen Sie ihn ergänzen oder den Vertrag umstellen können. Vereinbaren Sie einen Termin zum Gebäudeschutz.

Häufige Fragen zu elementarschadenversicherung

Wie sinnvoll ist eine Elementarschadenversicherung?

Für die meisten Hausbesitzer ist sie sehr sinnvoll. Starkregen kann jedes Gebäude treffen, und die Schäden an Keller, Heizung und Bausubstanz sind schnell sehr teuer. Ohne den Zusatzbaustein zahlt die Wohngebäudeversicherung solche Naturschäden nicht. Derzeit haben laut GDV rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland diesen Schutz.

Was deckt die Elementarschadenversicherung ab?

Sie deckt Schäden durch Naturgefahren, die über Sturm und Hagel hinausgehen. Dazu zählen vor allem Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung und Schneedruck. Welche Gefahren genau versichert sind, regeln die Bedingungen Ihres Vertrags. Prüfen Sie diese bei älteren Tarifen besonders genau.

Wird die Elementarschadenversicherung Pflicht?

Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Laut Eckpunkten vom Oktober 2026 sollen neue Wohngebäudeversicherungen den Elementarschutz automatisch enthalten. Bestehende Verträge sollen erweitert werden, wenn Eigentümer dem Angebot innerhalb eines Jahres nicht widersprechen. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, Details können sich ändern.

Wie viel kostet eine Elementarschadenversicherung?

Der Beitrag hängt vor allem von der Lage des Hauses, der Versicherungssumme und dem Selbstbehalt ab. In Gebieten mit geringem Hochwasserrisiko ist der Baustein oft günstig, in gefährdeten Lagen deutlich teurer. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich, weil die Unterschiede groß sein können.

Ist eine Elementarschadenversicherung für Mieter sinnvoll?

Ja, für den eigenen Hausrat. Die Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzt nur Schäden am Haus, nicht Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte der Mieter. Wer im Erdgeschoss oder mit Kellerabteil wohnt, sollte den Elementarschutz in der Hausratversicherung besonders prüfen. Den Elementarschutz vereinbaren Sie dort als Zusatz zur Hausratversicherung.

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