Vorausschauen ist vorausgedacht! Vollmachten und Schutz im Notfall.

Vollmachten

From Sabine Winter
12. Oktober 2022

Leider kann es sehr schnell zu einem Notfall kommen durch dessen Folgen sie kurzzeitig oder auch dauerhaft nicht mehr über sich selbst bestimmen können. Ohne entsprechende Vollmachten sind Sie in solch einem Fall fremdbestimmt.

Stellen Sie sich vor, Sie sind im Krankenhaus und die Ärzte fragen nach rechtlichen Vorsorgedokumenten. Wüssten Ihre Angehörigen, was zu tun ist? Gibt es eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder wo wird diese aufbewahrt? Wer ist entscheidungsberechtigt und darf Unterschriften leisten?

Durch meine Zusammenarbeit mit JURA DIREKT biete ich Ihnen die Möglichkeit, eine Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht rechtskonform in Zusammenarbeit mit freien Rechtsanwaltskanzleien zu erstellen.

Juradirekt - Lassen Sie Ihre Vollmachten und Verfügungen erledigen.
  • Für Unternehmer kommt noch die Vollmacht zur Regelung für die Ausübung aller selbstständigen Tätigkeiten hinzu.
  • Für Kinder, die noch nicht volljährig sind, besteht die Möglichkeit einer Sorgerechtsverfügung.
  • Für den Fall aller Fälle können Sie ein rechtsanwaltliches Testament ganz nach Ihren Wünschen erstellen lassen.

Keine automatische Vertretungsberechtigung.
Unabhängig vom Alter kann jeder Mensch durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig werden. Was viele nicht wissen: Es besteht keine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige.

Die Folge: rechtliche und finanzielle Fremdbestimmung.

Betreuungsverfügung

Ihre Wünsche zur Betreuung können Sie für den Fall, dass Sie auf Grund eines Unfalles oder einer schweren Krankheit nicht mehr selbstbestimmt sind, in einer Betreuungsverfügung ordnen und schriftlich festhalten.

In der Betreuungsverfügung legen Sie unter anderem Ihre Wünsche zu Aufenthalt, Art der Betreuung, Kontakt zu Angehörigen und Lebensgewohnheiten fest.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung halten Sie Ihre Wünsche für Ihre medizinische Versorgung im Notfall fest. Darunter fallen alle lebenserhaltenden Maßnahmen, Beatmung und weitere fest umrissene medizinische Maßnahmen und Behandlungen.

An Ihre niedergeschriebenen Festlegungen müssen sich Ärzte und Krankenhäuser halten.

Es wird von Seiten des Bundesjustizministeriums empfohlen die Patientenverfügung alle 12 Monate zu überprüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht legitimieren Sie eine für Sie vertrauenswürdige Person für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, entscheiden und handeln zu können. Sie regeln damit alle Erlaubnisse mit Banken und Versicherungen, Behörden, Gesundheitsangelegenheiten, Post und Fernmeldeangelegenheiten einschließlich der digitalen Welt.

Dadurch wird verhindert, dass sie unter die gerichtliche Betreuung gestellt werden.

Sie bleiben Selbstbestimmt!

Unternehmervollmacht

Hier tragen die Vollmachten dem Umstand Rechnung, dass ein Unternehmer/Selbstständiger besondere Herausforderungen zu bewältigen hat, wenn er nicht mehr selbstbestimmt handeln kann. Als mögliche Folge steht ggfs. eine Insolvenz bei Freiberuflern und Selbstständigen im Raum.

Mit einer Unternehmervollmacht ist ein, von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter in der Lage, die Geschäfte weiterzuführen und Ihre Interessen zu vertreten.

Dies gilt auch für Gesellschaftern, da diese im Fall der Fälle sich ohne entsprechende Vollmacht nicht vertreten lassen können. Dafür wird dann vom zuständigen Gericht ein bestellter Betreuer eingesetzt.

Sorgerechtsverfügung

Eine Sorgerechtsverfügung ist erst dann gültig und tritt in Kraft, wenn alle Sorgerechtsinhaber ausfallen und somit ein Vormund für Minderjährige bestellt werden muss. Der Vormund erhält die Personen- und Vermögenssorge bis zum 18. Lebensjahr des Kindes / der Kinder.

Besonderheit der Sorgerechtsverfügung: sie hat im Unterschied zu allen anderen Vollmachten einen testamentarischen Charakter.

Testament

Annähernd 75 % der deutschen Bevölkerung hat ihr Erbe noch nicht geregelt, wodurch es oftmals innerhalb der Familie zu Streitigkeiten kommt.

Leider führen viele Irrtümer dazu, dass das Erbe nicht geregelt ist. Eine davon ist zum Beispiel „Ich bin verheiratet und habe Kinder - ich brauche kein Testament“ oder aber auch „Ich bin verheiratet und habe keine Kinder - mein Ehepartner erbt sowieso alles“.

Dem ist jedoch nicht so. Durch die Testamentserstellung durch einen Kooperationsanwalt von JURADIREKT verfügen sie über ein rechtssicheres Testament, welches nach Ihren individuellen Wünschen und der aktuellen Rechtslage erstellt wurde.

Sie wollen näheres zu dem Thema Testament erfahren, vereinbaren sie einfach einen Termin zu einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch.

Aktualisierung und Anpassung

01 jährliche Erinnerungen, um Änderungsbedarf abzufragen
02 laufende, inhaltliche Aktualisierung Ihrer Vollmachten auf Wunsch
03 Änderungsservice Ihrer Stammdaten für rechtsverbindliche Datenaktualität
04 automatische anwaltliche Aktualisierung bei Gesetzesänderungen

Warum Jura Direkt?

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Notfallunterstützung

01 weltweite 24 / 7 Notfall-Hotline für Angehörige, Krankenhäuser, Gerichte oder ähnliches
02 rechtsanwaltliche Durchsetzung bei Differenzen mit Banken, Behörden und vielem mehr
03 organisatorische Unterstützung im Vorsorgefall bei Versicherungen, Pflegeheim, etc.
04 ärztliche Zweitmeinung in palliativ-medizinischen Situationen

Datensicherheit

01 datenschutzkonforme, physische Hinterlegung Ihrer Rechtsdokumente (Bundesnotarkammer)
02 digitale Archivierung der Vollmachten auf deutschen Sicherheitsservern
03 Keyfinder durch individuelle ID auf den Schlüsselanhängern

Zusammenfassung

  • Die großen Irrtümer zu Vollmachten, Erben und Enterben
  • Selbstbestimmung dauerhaft erhalten und die Familie entlasten

Mit JURADIREKT biete ich Ihnen einen Service an, mit dessen Hilfe Sie Ihre Wünsche für den Fall, dass Sie auf Grund einer schweren Krankheit oder eines Unfalles nicht mehr in der Lage dazu sind diese zu äußern und auch durchzusetzen.

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Sabine Winter
Aktualisiert: 12. Oktober 2022
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