
Foto: Vitaly Gariev / Pexels (öffnet neues Fenster)
Der Schätzerkreis aus Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Soziale Sicherung und GKV-Spitzenverband schätzt jedes Jahr die Finanzen der Krankenkassen. Für 2027 ergibt sich rechnerisch ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent, genauso viel wie 2026. Die Eckwerte für 2027:
Die Differenz müssen die Kassen über ihre Zusatzbeiträge decken. Die Zahlen finden Sie in der Meldung des Bundesamts für Soziale Sicherung.

Der durchschnittliche Wert ist eine Orientierungsgröße. Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag nach ihrer Finanzlage fest. Die Kassen entscheiden darüber in den kommenden Wochen, die neuen Sätze gelten in der Regel ab Januar.
Einzelne Kassen können deshalb über dem Durchschnitt liegen oder ihren Satz erhöhen, auch wenn der Mittelwert stabil bleibt. Der GKV-Spitzenverband weist zudem darauf hin, dass manche Kassen ihre Rücklagen noch auffüllen müssen. Prüfen Sie deshalb die Mitteilung Ihrer Kasse zum Jahreswechsel genau.
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie außerordentlich wechseln. Die sonst übliche Bindung von zwölf Monaten gilt dann nicht. So läuft es ab:
Die Regel steht in Paragraf 175 des Fünften Sozialgesetzbuchs.
Ein niedriger Zusatzbeitrag ist ein gutes Argument, aber nicht das einzige. Kassen unterscheiden sich bei Bonusprogrammen, Zuschüssen zur Zahnreinigung, Vorsorgeleistungen und Service. Wer regelmäßig solche Extras nutzt, kann bei einer etwas teureren Kasse besser fahren.
Die gesetzliche Grundversorgung ist bei allen Kassen weitgehend gleich. Lücken etwa bei Zahnersatz, Brillen oder im Krankenhaus schließt eine private Krankenzusatzversicherung. Wie das System der Kassen funktioniert, erkläre ich im Ratgeber gesetzliche Krankenversicherung.
Ein Kassenvergleich lohnt sich vor allem zum Jahreswechsel, wenn die neuen Beitragssätze feststehen. Gehen Sie dabei in drei Schritten vor:
Hat Ihre Familie besondere Bedürfnisse, etwa bei Kieferorthopädie für Kinder oder bei Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft, lohnt ein Blick auf diese Leistungen. Mehr Hintergrund finden Sie in meinem Beitrag Höhere Zusatzbeiträge in der GKV.
Wer diese Punkte beachtet, wechselt in der Regel ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes, denn die gesetzliche Versicherungspflicht bleibt über den Wechsel hinweg bestehen. Heben Sie die Bestätigung der neuen Kasse auf und prüfen Sie die erste Gehaltsabrechnung nach dem Wechsel auf den richtigen Beitrag.
Ich schaue mit Ihnen auf Ihren aktuellen Zusatzbeitrag, die Leistungen Ihrer Kasse und mögliche Lücken in der Versorgung. Wenn Sie wechseln möchten, achte ich auf die Fristen. Für Zusatzleistungen vergleiche ich Tarife verschiedener Versicherer. Vereinbaren Sie einen Termin zur Krankenversicherung.
Der GKV-Schätzerkreis hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2027 rechnerisch auf 2,9 Prozent beziffert, genauso viel wie 2026. Das ist eine Orientierungsgröße. Ihre eigene Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest und kann über oder unter diesem Wert liegen. Die neuen Sätze der Kassen gelten in der Regel ab Januar.
Bei versicherungspflichtig Beschäftigten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag je zur Hälfte, ebenso wie den allgemeinen Beitrag. Steigt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, trifft Sie als Angestellte oder Angestellter also die Hälfte der Erhöhung. Für Rentner, Selbstständige und freiwillig Versicherte gelten eigene Regeln, die ich Ihnen im Gespräch gern erläutere.
Sie können bis zum Ende des Monats wechseln, für den der höhere Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird. Erhöht die Kasse zum 1. Januar, ist das also bis Ende Januar möglich. Die übliche Bindung von zwölf Monaten gilt dann nicht. Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.
Nein, eine eigene Kündigung ist nicht nötig. Sie beantragen die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, und diese meldet den Wechsel an die bisherige Kasse. Die Meldung ersetzt die Kündigung. Informieren Sie anschließend Ihren Arbeitgeber über die neue Kasse und rechnen Sie offene Bonuspunkte vorher bei der alten Kasse ab.
Manchmal ja, aber nicht immer. Schon wenige Zehntel Prozentpunkte können bei höherem Einkommen über das Jahr spürbar sein. Vergleichen Sie trotzdem auch Bonusprogramme, Zuschüsse und Service. Wer bestimmte Extras regelmäßig nutzt, ist bei einer Kasse mit etwas höherem Beitrag unter Umständen besser aufgehoben.






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