
Foto: Alena Darmel / Pexels (öffnet neues Fenster)
Jung kauft Alt ist das Förderprogramm 308 der KfW für Familien, die eine Bestandsimmobilie kaufen und energetisch sanieren. Laut Pressemitteilung der KfW vom 30. Juli 2026 gelten für Anträge ab dem 3. August 2026 diese Kredithöchstbeträge:
Für Anträge vor diesem Stichtag bleiben die alten Grenzen maßgeblich. Den jeweils aktuellen Zinssatz veröffentlicht die KfW laufend, er kann sich jederzeit ändern.

Gefördert werden Familien und Alleinerziehende, die zum ersten Mal Wohneigentum zur eigenen Nutzung erwerben und mit mindestens einem minderjährigen Kind in einem Haushalt leben. Die Einkommensgrenze bleibt gleich: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf mit einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind kommen 10.000 Euro hinzu.
Außerdem muss die Immobilie beim Antrag laut Energieausweis in der Effizienzklasse F, G oder H liegen. Jung kauft Alt richtet sich damit an Käufer von Häusern mit hohem Energiebedarf, die nach dem Kauf modernisiert werden.
Neu ist vor allem der Weg über Einzelmaßnahmen. Bisher musste das gesamte Gebäude den Standard Effizienzhaus 85 EE erreichen. Diese Möglichkeit bleibt bestehen. Alternativ können Familien jetzt einzelne Maßnahmen umsetzen:
Bauteile, die bereits einen ausreichenden energetischen Stand haben, müssen nicht erneut saniert werden. Als Nachweis genügt bei Einzelmaßnahmen eine Fachunternehmererklärung der ausführenden Firma. Für die Sanierung haben Sie 54 Monate ab der Förderzusage Zeit.
Der höhere Förderkredit kann einen größeren Teil des Bankdarlehens ersetzen. Bei Jung kauft Alt stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Klären Sie deshalb früh, wie Förderkredit, Bankdarlehen und Eigenkapital zusammenpassen.
Wichtig ist eine realistische Schätzung der Sanierungskosten. Kaufpreis, Kaufnebenkosten und Handwerkerrechnungen gehören zusammen in eine Rechnung. Wie sich eine solide Finanzierung aufbaut, erkläre ich im Ratgeber Baufinanzierung mit Eigenkapital, Zinsbindung und Tilgung. Eine Finanzierung mit Jung kauft Alt ist meist eine Kombination aus mehreren Bausteinen.
Das Programm passt zu älteren Häusern und Wohnungen, deren Zustand einen niedrigen Kaufpreis erklärt. Gerade dort lohnt ein genauer Blick vor der Unterschrift. Lassen Sie das Objekt nach Möglichkeit mit einer Fachperson besichtigen und holen Sie erste Kostenschätzungen für Fenster, Dämmung und Heizung ein.
Rechnen Sie Kaufpreis und Sanierung immer zusammen. Ein günstiges Haus mit hohem Modernisierungsbedarf kann am Ende mehr kosten als ein teureres, gut erhaltenes Objekt. Jung kauft Alt senkt die Zinslast, die Handwerkerrechnungen müssen Sie trotzdem bezahlen. Planen Sie außerdem ein, dass Sie während der Bauphase eventuell Miete und Kreditrate gleichzeitig tragen.
Ich prüfe mit Ihnen, ob Ihr Wunschobjekt und Ihr Haushalt zu Jung kauft Alt passen, und rechne die Finanzierung mit Förderkredit und Bankdarlehen durch. Dabei schaue ich auch auf die Absicherung von Familie und Immobilie. Bringen Sie zum ersten Gespräch nach Möglichkeit den Energieausweis, das Exposé und Ihre Einkommensnachweise mit. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Finanzierungsberatung.
Der Zinssatz ändert sich laufend, deshalb nenne ich hier keinen festen Wert. Die KfW veröffentlicht die aktuellen Konditionen für das Programm 308 auf ihrer Website. Der Kredit ist durch Bundesmittel verbilligt und liegt in der Regel unter einem normalen Bankdarlehen. Maßgeblich ist in der Regel der Zinssatz zum Zeitpunkt der Zusage.
Den Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank oder eine andere Bank, die KfW-Darlehen vermittelt. Ein direkter Antrag bei der KfW ist nicht vorgesehen. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob sie Förderkredite durchleitet, denn nicht jedes Institut bietet das aktiv an. Ich unterstütze Sie dabei, die Förderung mit dem Bankdarlehen abzustimmen.
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, die erstmals Wohneigentum zur Selbstnutzung kaufen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen, je weiteres Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Die Immobilie muss beim Antrag in Effizienzklasse F, G oder H liegen.
Nein, seit dem 3. August 2026 sind auch Einzelmaßnahmen möglich. Dazu zählen neue Fenster, eine Dämmung von Fassade und Dach sowie eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie. Bereits ausreichend sanierte Bauteile müssen nicht erneuert werden. Die Arbeiten müssen innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage abgeschlossen sein.
Das hängt vom Objekt und von Ihren Rücklagen ab. Der Förderkredit senkt die Zinslast, er ersetzt aber kein Eigenkapital für Kaufnebenkosten und unvorhergesehene Sanierungsarbeiten. Banken prüfen die Gesamtfinanzierung, also auch die Belastung durch Bankdarlehen und laufende Kosten. Eine ehrliche Haushaltsrechnung vor der Besichtigung schützt vor einer Finanzierung, die später zu eng wird.






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