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Beitragsbemessungsgrenze 2027: Kabinett beschließt neue Rechengrößen

Von Sabine Winter
8. Oktober 2026

Foto: Jakub Zerdzicki / Pexels (öffnet neues Fenster)

Welche Werte gelten für die Beitragsbemessungsgrenze 2027?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Für den Teil darüber zahlen Sie keine Beiträge. Laut Meldung der Bundesregierung zu den Rechengrößen 2027 gelten ab dem 1. Januar 2027:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: 6.375 Euro im Monat statt 5.812,50 Euro
  • Rentenversicherung: 8.850 Euro im Monat statt 8.450 Euro
  • Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung: 84.150 Euro im Jahr statt 77.400 Euro

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Hände mit Taschenrechner, Euro-Scheinen und Laptop auf dem Tisch

Warum der Sprung in der Krankenversicherung so groß ist

Die Rechengrößen folgen jedes Jahr der Lohnentwicklung. In der Krankenversicherung kommt 2027 eine Besonderheit hinzu: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steigen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze zusätzlich um 300 Euro im Monat. Der Anstieg fällt deshalb stärker aus als in den Vorjahren.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 betrifft vor allem gesetzlich Versicherte mit höherem Einkommen. Wer bisher über der Grenze verdient hat, zahlt künftig auf einen größeren Teil des Gehalts Beiträge. Das gilt für Kranken- und Pflegeversicherung gleichermaßen.

Was die neuen Werte für einen Wechsel in die PKV bedeuten

Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ab welchem Einkommen Angestellte sich privat krankenversichern dürfen. Mit 84.150 Euro im Jahr liegt die Hürde 2027 deutlich höher. Wer am 31. Dezember 2026 bereits privat versichert ist, behält Bestandsschutz: Für diese Gruppe gilt eine Grenze von 80.550 Euro, ohne die Sondererhöhung.

Ob die private Krankenversicherung für Sie in Frage kommt, sollten Sie nicht allein vom Einkommen abhängig machen. Familienplanung, Gesundheit und Beitragsentwicklung im Alter spielen eine große Rolle. Einen Überblick gibt mein Beitrag Krankenversicherungsvergleich: privat oder gesetzlich.

Ein Rechenbeispiel zur Beitragsbemessungsgrenze 2027

Angenommen, Sie verdienen als Angestellte oder Angestellter 7.000 Euro brutto im Monat. 2026 werden Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 Euro berechnet. 2027 sind es 6.375 Euro. Auf 562,50 Euro Ihres Gehalts fallen damit zusätzlich Beiträge an.

In der Rentenversicherung liegt dieses Gehalt in beiden Jahren unter der Grenze, die Beiträge werden also auf das volle Einkommen berechnet. Höhere Rentenbeiträge haben einen Vorteil: Sie erhöhen auch Ihre späteren Rentenansprüche. In der Krankenversicherung bringen höhere Beiträge dagegen keine zusätzlichen Leistungen.

Häufige Missverständnisse

  • Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sind nicht dasselbe. Die erste begrenzt die Beiträge, die zweite entscheidet über den Wechsel in die private Krankenversicherung.
  • Wer unter der bisherigen Grenze verdient, zahlt durch die neue Beitragsbemessungsgrenze 2027 keinen höheren Beitrag. Ändern kann sich der Beitrag dann nur über den Beitragssatz oder den Zusatzbeitrag.
  • Die neuen Werte gelten erst, wenn der Bundesrat der Verordnung zugestimmt hat.

Gerade beim Thema Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt es sich, neben der Grenze die gesamte Lebensplanung einzubeziehen.

Mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 ist nur ein Teil der Änderungen in der Krankenversicherung. Wie sich Beiträge zusammensetzen, welche Leistungen die Kasse übernimmt und wann ein Kassenwechsel sinnvoll ist, erkläre ich ausführlich im Ratgeber gesetzliche Krankenversicherung. Dort finden Sie auch Hinweise zu Zusatzbeitrag und Sonderkündigungsrecht. Wer überlegt, die Kasse zu wechseln, sollte neben dem Beitrag auch Leistungen und Service vergleichen.

Für Privatversicherte ändert sich durch die neuen Rechengrößen an der eigenen Beitragsberechnung nichts, denn ihr Beitrag richtet sich nach Tarif, Alter und Gesundheitszustand. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber private Krankenversicherung.

Ablauf der Beratung in Fulda

Ich prüfe mit Ihnen, wie sich die Beitragsbemessungsgrenze 2027 auf Ihre Beiträge auswirkt und ob ein Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Sie in Frage kommt. Dabei vergleiche ich Tarife mehrerer Anbieter und spreche auch über die langfristige Beitragsentwicklung. Vereinbaren Sie einen Termin zur Krankenversicherung.

Häufige Fragen zu beitragsbemessungsgrenze 2027

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung 2027?

Sie soll ab dem 1. Januar 2027 bei 6.375 Euro im Monat liegen, das sind 76.500 Euro im Jahr. Bisher sind es 5.812,50 Euro im Monat. Der Wert gilt auch für die Pflegeversicherung. Das Bundeskabinett hat die Verordnung am 7. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Rente 2027?

In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Grenze 2027 bei 8.850 Euro im Monat liegen, also 106.200 Euro im Jahr. Bisher sind es 8.450 Euro im Monat. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur Rentenversicherung berechnet. Auch diesen Wert hat das Kabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Ab welchem Einkommen kann ich 2027 in die PKV wechseln?

Angestellte brauchen 2027 ein Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 84.150 Euro, um sich privat versichern zu dürfen. Bisher liegt die Grenze bei 77.400 Euro. Ein Wechsel sollte trotzdem gut überlegt sein. Familienplanung, Gesundheit und die Entwicklung der Beiträge im Alter spielen dabei eine große Rolle.

Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 so stark?

Zum einen folgt sie wie jedes Jahr der Lohnentwicklung. Zum anderen sieht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für 2027 einen zusätzlichen Anstieg um 300 Euro im Monat vor. Das betrifft die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung zieht bei der Bemessungsgrenze mit.

Wer zahlt durch die neue Grenze mehr?

Mehr zahlen gesetzlich Versicherte, deren Einkommen über der bisherigen Grenze von 5.812,50 Euro im Monat liegt. Für sie werden Beiträge künftig bis 6.375 Euro im Monat berechnet, auch in der Pflegeversicherung. Wer weniger als die bisherige Grenze verdient, ist von der Anhebung nicht betroffen.

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