
Foto: Jsme MILA / Pexels (öffnet neues Fenster)
Die Pflegereform soll die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren. Laut Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums sind unter anderem diese Änderungen geplant:
Damit tragen vor allem Kinderlose und Gutverdiener einen größeren Teil der Kosten.

Eine Obergrenze für die Eigenanteile im Pflegeheim ist im Entwurf nicht vorgesehen. Die Frage soll eine Strukturkommission beraten, die im Oktober 2026 ihre Arbeit aufnimmt. Auch der Verband der Ersatzkassen nennt die steigenden Eigenanteile als offene Aufgabe.
Für Pflegebedürftige und ihre Familien bedeutet das: Die Kosten im Heim bleiben weitgehend Privatsache. Der Eigenanteil hängt von der Einrichtung und vom Bundesland ab und ist für viele Familien eine hohe monatliche Belastung.
Die Pflegereform betrifft in erster Linie die Beitragszahler der sozialen Pflegeversicherung. Je nach Lebenssituation fallen die Folgen unterschiedlich aus:
Wer mehrere dieser Punkte erfüllt, sollte die Mehrkosten im Haushaltsbudget einplanen.
Der Kabinettsbeschluss ist noch kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf noch, Änderungen sind möglich. Die meisten Maßnahmen sollen 2027 oder 2028 greifen.
Wer kinderlos ist, sollte für 2027 mit einem höheren Pflegebeitrag rechnen. Wer gut verdient, zahlt durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls mehr. Was sich zusätzlich in der Krankenversicherung ändert, lesen Sie im Ratgeber gesetzliche Krankenversicherung.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Daran ändert auch diese Pflegereform wenig. Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Lücke zwischen Pflegekosten und Kassenleistung verkleinern. Je früher Sie abschließen, desto niedriger ist in der Regel der Beitrag, und Vorerkrankungen spielen seltener eine Rolle.
Drei Varianten sind üblich:
Welche Varianten es gibt und worauf Sie achten sollten, erkläre ich im Ratgeber private Pflegeversicherung. Eine einfache Lösung mit festem Tagessatz beschreibt der Ratgeber Pflegetagegeldversicherung.
Unabhängig davon, wie die Pflegereform am Ende aussieht, können Sie einige Dinge schon heute regeln:
Kinderlose sollten den höheren Zuschlag in ihrer Budgetplanung für 2027 berücksichtigen. Wer Angehörige bereits zu Hause pflegt, sollte außerdem prüfen, welche Entlastungsleistungen der Pflegekasse bisher ungenutzt geblieben sind. Die Pflegeberatung der Pflegekasse hilft dabei, einen Überblick über die Möglichkeiten zu bekommen und Anträge richtig zu stellen.
Ich prüfe mit Ihnen, welche Kosten im Pflegefall auf Sie oder Ihre Angehörigen zukommen können und welche Vorsorge dazu passt. Dabei vergleiche ich Tarife verschiedener Versicherer und achte auf Gesundheitsfragen und Beitragsentwicklung. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Pflegevorsorge.
Der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 sieht einen höheren Kinderlosenzuschlag von 0,9 statt 0,6 Prozent ab 2027 vor. Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro im Monat steigen. Ab 2028 ist ein Zuschlag für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner geplant. Eine Begrenzung der Eigenanteile im Heim ist nicht enthalten.
Das Kabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen, nun beraten Bundestag und Bundesrat. Die meisten Änderungen sollen 2027 oder 2028 in Kraft treten. Der höhere Zuschlag für Kinderlose ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Bis zur Verabschiedung können sich einzelne Punkte noch ändern.
Nein, nicht mit diesem Entwurf. Eine Obergrenze für die Eigenanteile ist im Kabinettsbeschluss nicht vorgesehen. Eine Strukturkommission, die im Oktober 2026 startet, soll sich mit grundlegenden Reformen befassen, auch mit den Kosten im Heim. Wann und ob eine Begrenzung kommt, ist offen.
Vor allem Kinderlose und Versicherte mit höherem Einkommen. Kinderlose sollen ab 2027 einen Zuschlag von 0,9 Prozent zahlen. Die um 300 Euro höhere Beitragsbemessungsgrenze trifft alle, die über der bisherigen Grenze verdienen. Ab 2028 kommt ein Beitrag für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner hinzu.
Für viele Menschen ja, denn die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der Kosten. Der Entwurf ändert vor allem die Finanzierung, nicht die grundsätzliche Lücke bei den Eigenanteilen. Ob und welche Zusatzversicherung passt, hängt von Alter, Gesundheit und Budget ab. Ich vergleiche dafür Tarife mehrerer Versicherer.





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