
Foto: Pavel Danilyuk / Pexels (öffnet neues Fenster)
Die Steuerreform 2027 soll vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten. Laut Meldung der Bundesregierung vom 2. September 2026 sind diese Werte geplant:
Außerdem soll der Einkommensteuertarif im mittleren Bereich etwas flacher verlaufen.

Zur Gegenfinanzierung sieht der Entwurf auch Kürzungen vor. Zwei davon betreffen viele Haushalte direkt:
Wer im eigenen Haus Reparaturen plant, sollte diese Änderung im Blick behalten. Ob sich ein Vorziehen von Arbeiten lohnt, lassen Sie bitte von einer Steuerberatung prüfen.
Nein, bisher liegt nur der Regierungsentwurf vor. Bundestag und Bundesrat beraten noch darüber, und im Gesetzgebungsverfahren können sich einzelne Beträge ändern. Geplant ist, dass die Entlastung 2027 beginnt und 2028 ihre volle Wirkung erreicht.
Für Ihre Finanzplanung heißt das: Rechnen Sie vorsichtig und verplanen Sie ein mögliches Netto-Plus erst, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Wie viel bei Ihnen ankommt, hängt von Einkommen, Steuerklasse und Kinderzahl ab.
Familien profitieren über das höhere Kindergeld oder über steigende Kinderfreibeträge. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder der Freibetrag günstiger ist. Bei höheren Einkommen wirkt meist der Freibetrag stärker.
Ein paar Euro mehr Kindergeld im Monat wirken klein. Über viele Jahre angelegt, können sie aber einen spürbaren Grundstock bilden. Wie Sie für Ihr Kind früh vorsorgen, erkläre ich im Ratgeber Kindervorsorge.
Mehr Netto ist eine gute Gelegenheit, die eigene Vorsorge zu stärken, ohne das Haushaltsbudget umzustellen. Diese Möglichkeiten bieten sich an:
Wer einen Sparplan erhöht, tut das am einfachsten gleich zum Jahreswechsel, wenn die neue Lohnabrechnung kommt. Schon ein kleiner zusätzlicher Betrag kann über viele Jahre einen spürbaren Unterschied machen. Wichtig ist, dass das Geld regelmäßig und automatisch angelegt wird. Sonst verschwindet das Netto-Plus erfahrungsgemäß im laufenden Konsum.
Wirkt die Steuerreform 2027 wie geplant, zeigt sich die Entlastung bei Angestellten über die monatliche Lohnsteuer. Ein Blick auf die erste Gehaltsabrechnung im neuen Jahr lohnt sich deshalb. Ehepaare sollten bei dieser Gelegenheit auch prüfen, ob ihre Steuerklassen noch zur Einkommensverteilung passen.
Wer Beiträge für die Altersvorsorge steuerlich geltend macht, etwa für eine Basisrente, sollte die Wirkung im Zusammenhang sehen. Ein niedrigerer Steuersatz verringert auch den Steuervorteil von Vorsorgebeiträgen. Ob sich an Ihrer Strategie etwas ändern sollte, besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung und mit mir als Ihrer Vorsorgeberaterin. Die Steuerreform 2027 ist ein guter Anlass, die eigene Finanzplanung einmal vollständig durchzugehen.
Steuerliche Fragen im Einzelfall beantwortet Ihnen eine Steuerberatung. Ich unterstütze Sie dabei, die Wirkung der Steuerreform 2027 in Ihrer Finanzplanung zu berücksichtigen und ein mögliches Netto-Plus sinnvoll in Vorsorge und Vermögensaufbau zu lenken. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Vorsorgeplanung.
Das lässt sich nur für Ihren Einzelfall berechnen. Die Entlastung hängt von Einkommen, Steuerklasse und Kinderzahl ab. Der Entwurf sieht einen höheren Grundfreibetrag, einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag und einen flacheren Tarif im mittleren Bereich vor. Eine genaue Berechnung kann Ihnen eine Steuerberatung erstellen, sobald die endgültigen Werte feststehen.
Geplant sind ein Grundfreibetrag von 12.564 Euro für 2027, ein Kindergeld von 267 Euro je Kind und Monat sowie ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.430 Euro. Für 2028 sind weitere Erhöhungen vorgesehen. Gegenfinanziert werden soll unter anderem durch eine geringere Förderung von Handwerkerleistungen und eine höhere Pauschsteuer für Minijobs.
Nach Angaben der Bundesregierung sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern profitieren. Höhere Kinderfreibeträge und mehr Kindergeld wirken für Eltern zusätzlich. Weniger vorteilhaft wird die Reform für Haushalte, die viele Handwerkerleistungen absetzen, weil dort der Steuerabzug sinken soll.
Nach dem Entwurf soll das Kindergeld ab dem 1. Januar 2027 auf 267 Euro je Kind und Monat steigen und ab 2028 auf 272 Euro. Heute beträgt es 259 Euro. Diese Beträge gelten erst, wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschiedet haben. Bis dahin können sich die Werte noch ändern.
Das kann sich lohnen, ist aber eine steuerliche Einzelfrage. Der Entwurf sieht vor, dass ab 2027 nur noch 15 Prozent der Arbeitskosten bis höchstens 900 Euro abziehbar sind, statt heute 20 Prozent bis 1.200 Euro. Lassen Sie bitte von einer Steuerberatung prüfen, ob ein Vorziehen in Ihrem Fall sinnvoll ist.





Sie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von Turnstile laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen